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28.05.2025

KV-Richtlinie zur Anerkennung von Praxisnetzen aktualisiert

Praxisnetze

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


Die angepasste Richtlinie der KV Berlin zur Anerkennung von Praxisnetzen wurde von der Vertreterversammlung am 22. Mai 2025 beschlossen und tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Die Kriterien und Qualitätsanforderungen für die Anerkennung besonders förderungswürdiger Praxisnetze sind in einer Rahmenvorgabe gemäß § 87b Abs. 4 SGB V bestimmt. Zum 06.09.2022 wurde die Rahmenvorgabe der KBV auf Anregung von und in enger Abstimmung mit den Kassenärztlichen Vereinigungen angepasst; sie ist am 15.09.2022 in Kraft getreten.

Die Richtlinie der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Berlin zur Anerkennung von Praxisnetzen wurde infolgedessen einschließlich der Anlagen 1 und 2 an die Rahmenvorgabe der KBV angepasst. In der Anlage 3 (Förderung von Praxisnetzen) wurde neben redaktionellen Änderungen die bisher festgelegte Begrenzung auf 350.000 Euro der jährlichen Fördersumme für projektbezogene Förderung aufgehoben. 

Die Vertreterversammlung der KV Berlin hat in ihrer Sitzung am 22.05.2025 den Änderungen und Anpassungen zugestimmt. Diese Richtlinie ersetzt mit allen Anlagen die Richtlinie vom 25.03.2021 und tritt nunmehr in Kraft.

Nähere Informationen über die besondere Versorgungsform Praxisnetze sind auf der KV-Website zusammengefasst.