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4538 Treffer:
Mounjaro®: Umgang mit Verordnungen bei geheimen GKV-Erstattungspreisen  
2025-07-31
Ab August 2025 gilt für Mounjaro® ein geheimer Erstattungspreis bei den Gesetzlichen Krankenkassen. Die tatsächliche Wirtschaftlichkeit der Verordnung bleibt damit für Ärzt:innen unklar.  
Berufungsausschuss: Geschäftsordnung  
2025-07-30
Geschäftsordnung des Berufungsausschusses für Ärzte und Psychotherapeuten Berlin, Stand: 01.03.2024  
Informationsschreiben: Aktualisierter Anhang zur Anlage E2 (Wirtschaftlichkeitsschema – Urologie)  
2025-07-29
Informationsschreiben vom 23.07.25: Aktualisierter Anhang zur Anlage E2 (Wirtschaftlichkeitsschema – Urologie) ab dem 01.08.2025  
Auszug_Heilmittel-Richtlinie_AT.pdf  
2025-07-29
Auszug Heilmittel-Richtlinie  
Auszug_Heilmittel-Richtlinie_EN3.pdf  
2025-07-29
Auszug Heilmittel-Richtlinie  
Auszug_Heilmittel-Richtlinie_PN.pdf  
2025-07-29
Auszug Heilmittel-Richtlinie  
Auszug_Heilmittel-Richtlinie_SB_3.pdf  
2025-07-29
Auszug Heilmittel-Richtlinie  
Arztkontokorrent: Änderung der Bankverbindung  
2025-07-28
Formular für Ärzt:innen/Psychotherapeut:innen zur Änderungsmitteilung der Bankverbindung an das Arztkontokorrent  
Arztkontokorrent: Änderung der Bankverbindung (MVZ und Institute)  
2025-07-28
Formular für MVZ/Institute zur Änderungsmitteilung der Bankverbindung an das Arztkontokorrent  
Vertragssteckbrief: Vertrag zur Besonderen Versorgung nach § 140a SGB V in der Onkologie (Onkologie-Vertrag)  
2025-07-25
Vertrag zur Besonderen Versorgung nach § 140a SGB V in der Onkologie (Onkologie-Vertrag): Vertragssteckbrief - Modul 1  
Rahmenvertrag Onkologie (TK): Liste der teilnehmenden Krankenkassen (Anlage H zum Rahmenvertrag Onkologie, Modul 1+2)  
2025-07-22
Anlage H: Liste der teilnehmenden Krankenkassen nach Modulen zum Vertrag zur besonderen Versorgung nach § 140a SGB V in der Onkologie zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin und der Techniker Krankenkasse, Modul 1+2  
Weiterhin keine Reduktion der TI-Pauschale wegen fehlender ePA  
2025-07-22
Aufgrund anhaltender Verzögerungen bei der Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) bleiben Sanktionen für Praxen weiterhin ausgesetzt.  
Labor: Detailänderungen im EBM zum 1. Juli  
2025-07-22
Die EBM-Änderungen betreffen die Anpassung der Bezeichnung dermato-pathologische Zusatzweiterbildung sowie eine Ergänzung bei den Kostenpauschalen der In-Vitro-Diagnostik.  
FAQ: Ist eine Steigerung des RLV bis zum Fachgruppendurchschnitt weiterhin möglich?  
2025-07-22
Ja, eine Steigerung bis zum Fachgruppendurchschnitt ist weiterhin möglich.   
FAQ: Sind extrabudgetäre Leistungen von der HVM-Anpassung betroffen?  
2025-07-22
Sämtliche HVM-Änderungen gelten nur für budgetierte Leistungen, welche MGV-Leistungen sind.  
FAQ: Wie hoch wäre der Fallwert vor der Zehn-Prozent-Reduktion und Neuberechnung gewesen, warum ist dieser auf dem Bescheid nicht ausgewiesen?  
2025-07-22
Die Fallwerte können der Übersicht je Quartal und Arztgruppe entnommen werden.  
FAQ: Wird die RLV-Patientenzahl um zehn Prozent auf der Basis der individuellen Praxisfallzahl gekürzt oder auf Basis des Fachgruppendurchschnittswertes?  
2025-07-22
Die Fallzahlabsenkung erfolgt auf der individuellen Praxisfallzahl, jedoch wurde auch der Fachgruppendurchschnitt um zehn Prozent reduziert.   
FAQ: Haben die beschlossenen HVM-Änderungen Einfluss auf das Jobsharing in meiner Praxis?  
2025-07-22
Grundsätzlich erfolgt durch die zehnprozentige Fallzahlabsenkung keine Änderung der Ihnen mitgeteilten Job-Sharing Obergrenzen.  
FAQ: Was passiert mit der Vergütung, wenn ich nicht weniger Patient:innen behandle?  
2025-07-22
Entscheidend ist, ob Sie Ihr Budget überschreiten. Die Überschreitung des Budgets richtet sich allein nach den abgerechneten Leistungen. Für die Bemessung des Budgets ist die zugewiesene RLV-Fallzahl des Vorjahresquartals und die abgerechnete RLV-Fallzahl des aktuellen Quartals relevant. Wichtig…  
FAQ: Wieso ist der Fallwert trotz der HVM-Anpassungen nicht bei allen Fachgruppen um zehn Prozent gestiegen?  
2025-07-22
Unterschiedliche Faktoren beeinflussen den Fallwert. Hier wären zu nennen die Fallzahl und das zur Verfügung stehende Geld. Wenn die Arztgruppe ihre Fallzahl insgesamt um fünf Prozent steigert, kann durch die Absenkung um zehn Prozent nur eine Fallwertsteigerung von circa fünf Prozent herbeigeführt…