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22.07.2025

Weiterhin keine Reduktion der TI-Pauschale wegen fehlender ePA

Telematikinfrastruktur

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


Aufgrund anhaltender Verzögerungen bei der Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) bleiben Sanktionen für Praxen weiterhin ausgesetzt.

Seit 29. April läuft der Rollout der ePA-Module durch die Hersteller der Praxisverwaltungssysteme (PVS) und einige Praxen sind bereits in der Lage die ePA aktiv zu nutzen. Ab dem 1. Oktober sind dann alle Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen verpflichtet, mit der ePA zu arbeiten (siehe Praxis-News vom 17.04.2025).

Da es in einigen Fällen jedoch weiterhin Verzögerungen bei der Installation, Freischaltung oder Bereitstellung des ePA-Moduls gibt, hat die KV Berlin beschlossen die bestehenden Regelungen in Bezug auf die TI-Pauschalen zu verlängern.

Für KV-Mitglieder bedeutet dies konkret: Es wird auch zum 2. Quartal 2025 weder eine Pauschalenreduktion, noch eine Honorarkürzung aufgrund der fehlenden ePA erfolgen.

Die Sanktionen für die ePA werden für die gesamte Fachanwendung ausgesetzt. Das heißt, dass im genannten Quartal keine Praxis eine Reduktion der TI-Pauschale hinnehmen muss, egal welche Version der ePA vorliegt.

Übersicht zur Auslieferung der ePA-Module
Die KBV hat kürzlich auch eine Übersicht zum Auslieferungsstand der ePA-Module bereitgestellt. Praxen können in der Übersicht nachschauen, welche PVS-Hersteller ihre ePA-Module bereits ausgeliefert haben und ob eine Aktivierung der Software notwendig ist. Die Angaben beruhen auf Auskünften der Hersteller, die der Bundesverband Gesundheits-IT – bvitg e. V. und die KBV befragt haben.

Bei Fragen zum Implementierungsstand der ePA sollten sich Praxen an ihren PVS-Hersteller oder IT-Dienstleister wenden.