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FAQ: Wieviel kann ich maximal auf meiner Zulassung arbeiten?
Ihr maximal möglicher Tätigkeitsumfang ist abhängig von Ihrem Versorgungsauftrag.
Anhaltspunkte für eine Obergrenze ergeben sich aus den Vorgaben für die Plausibilitätsprüfung. Wir haben die Obergrenze bei einem vollen Versorgungsauftrag bereits in dieser FAQ aufgeführt.
Weitere…
FAQ: Was muss ich unternehmen, wenn mein Praxisstempel gestohlen wurde?
Melden Sie den Verlust eines Vertragsarztstempels unverzüglich der KV Berlin und bestellen Sie sich bei einem Stempelhersteller Ihrer Wahl einen Ersatzstempel.
Darüber hinaus empfiehlt die KV Berlin folgendes Vorgehen:
Anzeige beim Landeskriminalamt (LKA)Landeskriminalamt BerlinDokumentation für…
FAQ: Kann ich einen Widerspruch zurücknehmen?
Ja, sofern das Widerspruchsverfahren nicht durch Abhilfe oder einen Widerspruchsbescheid abgeschlossen wurde. Richten Sie Ihre Rücknahmeerklärung bitte schriftlich an die KV Berlin über einen der folgenden Zugangswege:
Per Brief:Kassenärztliche Vereinigung BerlinBüro der…
Thema: eHFB & PHB
Mit dem elektronischen Honorarfestsetzungsbescheid (eHFB) und dem Praxis-Honorarbericht (PHB) sind Ihre Abrechnungsunterlagen digital, datenschutzkonform und praxisnah aufbereitet. Jetzt informieren, anmelden und gemeinsam Papier sparen.
FAQ: Muss ich in meiner Praxis ein bestimmtes Notfallequipment vorhalten?
Die Notfallausstattung einer Praxis ist praxisindividuell unter Berücksichtigung des Leistungsspektrums und der ärztlichen Fachgruppe sowie der Fähigkeiten der jeweiligen Ärzt:innen/Psychotherapeut:innen festzulegen (z.B. Ausstattungsinhalt des Notfallkoffers, wer diesen regelmäßig wartet und wo…
Honorarvertrag 2025 vom 25.07.2025
Honorarvertrag vom 25.07.2025 für den Zeitraum 01.01. - 31.12.2025 zwischen der KV Berlin und den Verbänden der Krankenkassen in Berlin nach § 83 i.V.m. § 87a SGB V
KV Berlin und mkk einigen sich auf Vertrag
Die KV Berlin und die mkk (ehemals BKK VBU) haben sich auf einen Vertrag über die Durchführung eines ergänzenden Hautkrebsvorsorge-Verfahrens mit Wirkung zum 01.08.2025 geeinigt.
G-BA ändert Richtlinie
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat weitreichende Änderungen an der Richtlinie zur Empfängnisregelung und zum Schwangerschaftsabbruch (ESA-Richtlinie) beschlossen.
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