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20.08.2025

Fraktursonographie des Kinderarms ab Oktober neu im EBM

Ultraschall

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


Die Fraktursonographie bei Kindern mit Verdacht auf Fraktur eines langen Röhrenknochens der oberen Extremitäten wird zum 1. Oktober eine EBM-Leistung.

Zum 1. Oktober 2025 wird die neue Gebührenordnungsposition (GOP) 33053 für die Fraktursonographie bei Neugeborenen, Säuglingen, Kleinkindern und Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr mit Verdacht auf Fraktur eines langen Röhrenknochens der oberen Extremitäten in das Kapitel 33 (Ultraschalldiagnostik) des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) aufgenommen.

Gemäß Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 17. Oktober 2024 wurde die Fraktursonographie als Nummer 43 in die Anlage I (Anerkannte Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden) der Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung (MVV-RL) angefügt. Als bildgebendes Verfahren zum Ausschluss und zur Diagnosestellung von Frakturen bietet sie eine strahlenfreie Alternative zur Röntgendiagnostik und kann daher dazu beitragen, den Einsatz ionisierender Strahlung in der Frakturdiagnostik zu reduzieren.

Die neue GOP 33053 ist mit 103 Punkten (12,77 Euro) bewertet und kann einmal im Behandlungsfall berechnet werden. Sie wird zunächst extrabudgetär vergütet. Die Leistung kann von Fachärzt:innen für Allgemeinmedizin, Innere und Allgemeinmedizin, Kinder- und Jugendmedizin, Orthopädie und Radiologie sowie von Fachärzt:innen im Gebiet Chirurgie ausgeführt und abgerechnet werden.

Die Durchführung der Fraktursonographie setzt eine entsprechende fachliche Qualifikation voraus, die auch durch die Teilnahme an einer strukturierten Fortbildung über mindestens sechs Stunden nachgewiesen werden kann, in der mindestens folgende Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln sind:

  • Formen und Morphologie von Frakturen eines langen Röhrenknochens der oberen Extremität
  • Indikationsstellung zur Fraktursonographie
  • Untersuchungstechniken (Lagerung, Schnittebenen, potentielle Fehler und Gefahren
  • praktische Übungen an Unter- und Oberarm sowie Ellenbogen
  • Dokumentation (mind. Angaben zu Untersuchungsregion, -ebenen und -ergebnis).

Außerdem wird eine Genehmigung der KV Berlin gemäß der Vereinbarung zur Ultraschalldiagnostik (QS-Vereinbarung) nach § 135 Absatz 2 SGB V benötigt. Dafür ist die QS-Vereinbarung noch anzupassen.