Laut KBV verschicken Kriminelle hierbei im Namen der apoBank Briefe, um von den Bankkunden vertrauliche Daten abzugreifen und sich Zugang zu den Konten zu verschaffen.
Mit zahlreichen Informations- und Schulungsangeboten will die KBV Praxen beim Schutz vor Cyberkriminalität unterstützen und auf geeignete Sicherheitsmaßnahmen sowie mögliche Risikofaktoren hinweisen.
Durch eine ärztliche Erhebung wird bei der AKI das Potenzial zur Entwöhnung von einer Beatmung / für eine Dekanülierung erhoben. Der G-BA hat nun geregelt, wie die Potenzialerhebung ab Juli erfolgt.
Frauen steht ab sofort nach einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche Mutterschutz zu. Ein dazugehöriges Formular füllen Ärzt:innen aus. Es ist bei der KBV oder den Krankenkassen erhältlich.
9. Änderungsvereinbarung vom 16.05.2025 zum Vertrag vom 09.01.2018 zur Bereinigung der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung nach § 87a Abs. 3 Satz 2 SGB V zwischen der KV Berlin und dem vdek für die BARMER, DAK-Gesundheit, KKH, hkk und HEK (ohne TK), gültig ab 01.07.2025
5. Änderungsvereinbarung vom 04.04.2025 zur Vereinbarung zur KV-eigenen und zur KV-übergreifenden Bereinigung der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) einer Innungskrankenkasse (IKK) nach § 87a Abs. 3 Satz 2 SGB V in den durch das SGB V vorgesehenen Fällen vom 30.01.2018, i.d.F. der 4.…
Anlage B: Teilnahmeerklärung Ärzt*in zum Vertrag zur besonderen Versorgung nach § 140a SGB V in der Onkologie zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin und der Techniker Krankenkasse
Anlage E2: Arzneimittelziele zum Vertrag zur besonderen Versorgung nach § 140a SGB V in der Onkologie zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin und der Techniker Krankenkasse, Modul 2
Anlage E1: Arzneimittelziele zum Vertrag zur besonderen Versorgung nach § 140a SGB V in der Onkologie zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin und der Techniker Krankenkasse, Modul 1
Anlage D1: Teilnahme- und Datenschutzerklärung Versicherte zum Vertrag zur besonderen Versorgung nach § 140a SGB V in der Onkologie zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin und der Techniker Krankenkasse, Modul 1
Anlage A1: Biomarkertestung - Biosimilarquote zum Vertrag zur besonderen Versorgung nach § 140a SGB V in der Onkologie zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin und der Techniker Krankenkasse, Modul 1
Anlage D1 (Vergütung) zum Vertrag zur besonderen Versorgung nach § 140 a SGB V in der Onkologie zwischen der TK und der KV Berlin in der Fassung der 7. Änderungsvereinbarung, gültig ab 15.04.2025
Anlage A1 (Ärztliche Leistungen) zum Vertrag zur besonderen Versorgung nach § 140 a SGB V in der Onkologie zwischen der TK und der KV Berlin in der Fassung der 7. Änderungsvereinbarung, gültig ab 15.04.2025
Anlage E2 (Arzneimittelziele) zum Vertrag zur besonderen Versorgung nach § 140 a SGB V in der Onkologie zwischen der TK und der KV Berlin in der Fassung der 7. Änderungsvereinbarung, gültig ab 15.04.2025
Anlage E1 (Arzneimittelziele) zum Vertrag zur besonderen Versorgung nach § 140 a SGB V in der Onkologie zwischen der TK und der KV Berlin in der Fassung der 7. Änderungsvereinbarung, gültig ab 15.04.2025
Laborüberweisungen können digital versendet und empfangen werden. Durch eine digitale Übertragung wird viel Papier eingespart und eine vereinfachte, schnellere Bearbeitung der Aufträge ermöglicht.
Anlage 3 - Teilnahmeerklärung Arzt zum Vertrag vom 20.05.2025 zur Durchführung des strukturierten Behandlungsprogramms (DMP) nach § 137f SGB V Osteoporose zwischen der KV Berlin und den Verbänden der Krankenkassen