Nein, bitte reichen Sie Ihre Nachweise eines Masernschutzes nicht bei der KV Berlin ein.
Das „Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention“ (Masernschutzgesetz) verpflichtet alle Mitarbeiter:innen in medizinischen Einrichtungen und in Gemeinschaftseinrichtungen ihren Impfschutz oder ihre Immunität gegen Masern nachzuweisen. Diese Nachweise sind in der Praxis aufzubewahren. Fehlende Nachweise müssen gemeldet werden – in Berlin erfolgt die Meldung schriftlich an das Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin (LAGeSo).

