Service-Center (nur für Mitglieder)NiederlassungsberatungHäufige Fragen und Antworten (FAQ)Etwas anderes
Ja, auch während einer stufenweisen Wiedereingliederung besteht Arbeitsunfähigkeit und die Attestierung der Fortdauer der Arbeitsunfähigkeit erfolgt weiterhin.
Diese Seite als PDF herunterladen