Zum 1. Januar 2024 wurde der Honorarverteilungsmaßstab angepasst.
Die Anpassungen im Überblick:
Kürzung der RLV-relevanten Fälle um 10 Prozent (entsprechendes gilt für L-QZV) auf Arztgruppenebene und auf Praxisebene Damit werden die RLV-relevanten Fälle der Praxis im Rahmen der…
Im Rahmen unserer 5-tägigen Onlinefortbildung bilden wir Sie zum/zur Praxismanager:in aus.Ziel des Kurses ist es, Sie in den wichtigsten Funktionen und Aufgabengebieten des Praxis- und Selbstmanagements zu stärken, sodass Sie die Möglichkeit haben, Führungsaufgaben in der Praxis eigenverantwortlich…
Früherkennungsuntersuchungen U10/U11
Verträge
gültig vom: 01.01.2016 Vertrag vom 28.06.2010 nach § 73c SGB V über die Durchführung zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen (U10 / U11) im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizi (Lesefassung)
gültig vom: 01.07.2010 Vertrag vom 28.06.2010 nach…
Ja, jede/r Therapeut/in rechnet in diesem Fall nur ihre/seine in hauptverantwortlicher Behandlung befindlichen Bezugspatient:innen ab und bemisst ihre/seine Gruppengröße an diesen, rechnet also die Gebührungsordnungsposition ab, die ihren/seinen Bezugspatient:innen von der Anzahl her…
Mitglieder-News
Unsere Mitglieder-News bieten Ihnen einen exklusiven Einblick in die Arbeit des Vorstands sowie der Vertreterversammlung und informieren über aktuelle Entwicklungen innerhalb der KV Berlin. Wir haben Ihre berufspolitischen und wirtschaftlichen Interessen im Blick und setzen uns…
7. Änderungsvereinbarung zum Vertrag zur besonderen Versorgung nach § 140a SGB V in der Onkologie zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin und der Techniker Krankenkasse, gültig ab 15.04.2025
Anlage A1 (Ärztliche Leistungen) zum Vertrag zur besonderen Versorgung nach § 140 a SGB V in der Onkologie zwischen der TK und der KV Berlin in der Fassung der 7. Änderungsvereinbarung, gültig ab 15.04.2025
Anlage D1 (Vergütung) zum Vertrag zur besonderen Versorgung nach § 140 a SGB V in der Onkologie zwischen der TK und der KV Berlin in der Fassung der 7. Änderungsvereinbarung, gültig ab 15.04.2025
Anlage B: Teilnahmeerklärung Ärzt:in zum Vertrag zur besonderen Versorgung nach § 140a SGB V in der Onkologie zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin und der Techniker Krankenkasse
Anlage E1 (Arzneimittelziele) zum Vertrag zur besonderen Versorgung nach § 140 a SGB V in der Onkologie zwischen der TK und der KV Berlin in der Fassung der 7. Änderungsvereinbarung, gültig ab 15.04.2025
Anlage E2 (Arzneimittelziele) zum Vertrag zur besonderen Versorgung nach § 140 a SGB V in der Onkologie zwischen der TK und der KV Berlin in der Fassung der 7. Änderungsvereinbarung, gültig ab 15.04.2025
Ambulant operierende Einrichtungen müssen, neben der Erstellung eines praxisinternen Hygieneplans (unter Berücksichtigung der innerbetrieblichen Verfahrensweisen), gemäß dem Infektionsschutzgesetz u.a. Maßnahmen zur Infektionshygiene festlegen. Auch das Auftreten nosokomialer Infektionen sowie von…
Vertrag
gültig vom: 01.02.2021 Vertrag zur besonderen Versorgung nach § 140a SGB V in der Onkologie vom 12.02. / 22.02.2021
gültig vom: 01.07.2022 Protokollnotiz vom 12.07./12.08.2022 zum Vertrag zur besonderen Versorgung nach § 140a SGB V in der Onkologie vom 12.02. / 22.02.2021
Anlagen
Modul…
KV Berlin und Techniker Krankenkasse haben den Vertrag zur besonderen Versorgung nach § 140a SGB V in der Onkologie angepasst. Die Neufassung der Vertragsbestandteile finden Sie auf der Website.
Bei den Zielerkrankungen wurde u. a. die Früherkennung eines Vitamin-B12-Mangels ergänzt. Ziel ist es, Diagnosen möglichst frühzeitig zu ermöglichen und irreversible Schädigungen zu vermeiden.
Unsere Praxis-News fassen wir regelmäßig für Sie zusammen und senden Sie mit unserem Praxisinformationsdienst an Ihre Praxis-E-Mail-Adresse. Aktuelles zu Verordnungsthemen erfahren Sie über unsere Verordnungs-News. Die Ausgaben finden Sie außerdem hier.
Sie bekommen bisher keine…