Zulassungsausschuss Antrag auf Genehmigung zur Anstellung eines Psychotherapeuten/einer Psychotherapeutin gem. Paragraf 101 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 SGB V (Job-Sharing)
Mädchensprechstunde M1: Rundschreiben vom 30.04.2025, Beitritt der BKK24 und der Novitas BKK zum 01.07.2025, Austausch der Anlagen 1 und 3 (ab 01.07.2025)
Hybrid-DRG Abrechnungsordnung der KV Berlin zum Vertrag über die Abrechnung von Leistungen der Hybrid-DRG gemäß § 115 f SGB V mit der KV Berlin, gültig ab 05.05.2025
Mit der Einführung der ePA erhalten alle gesetzlich krankenversicherte Personen eine elektronische Akte, außer sie widersprechen. Die Themenseite informiert zu Voraussetzungen, zur Finanzierung und zur Nutzung der ePA in den Praxen.
Mit der Einführung der ePA erhalten alle gesetzlich krankenversicherte Personen eine elektronische Akte, außer sie widersprechen. Die Themenseite informiert zu Voraussetzungen, zur Finanzierung und zur Nutzung der ePA in den Praxen.
Mit der Einführung der ePA erhalten alle gesetzlich krankenversicherte Personen eine elektronische Akte, außer sie widersprechen. Die Themenseite informiert zu Voraussetzungen, zur Finanzierung und zur Nutzung der ePA in den Praxen.
Liegen in der Hausarztpraxis bereits Blutwerte vor, ist eine Auskunft gegenüber der anfragenden Facharztpraxis wirtschaftlich und sinnvoll. Aufträge zur ausschließlichen Bestimmung von Blutwerten müssen allerdings nicht angenommen werden, da Fachärzt:innen, sofern Sie im Rahmen ihrer Behandlung…
Nein, bitte reichen Sie Ihre Nachweise eines Masernschutzes nicht bei der KV Berlin ein.
Das „Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention“ (Masernschutzgesetz) verpflichtet alle Mitarbeiter:innen in medizinischen Einrichtungen und in Gemeinschaftseinrichtungen ihren…
Nicht grundsätzlich. Eine Rückdatierung des Beginns der Arbeitsunfähigkeit (AU) auf einen vor dem Behandlungsbeginn liegenden Tag ist nur ausnahmsweise und nur nach gewissenhafter Prüfung und in der Regel nur bis zu drei Tagen zulässig. Gleiches gilt für eine rückwirkende Bescheinigung über das…
Nein, eine spezifische Notfallmedikation gibt es nicht. Die Behandlung erfolgt symptomatisch und individuell. Anaphylaktische Reaktionen sind äußert selten beschrieben, dennoch sollte das entsprechende Equipment bei Impfungen generell in der Nähe vorhanden sein.
Ja, auch während einer stufenweisen Wiedereingliederung besteht Arbeitsunfähigkeit und die Attestierung der Fortdauer der Arbeitsunfähigkeit erfolgt weiterhin.
Ja, falls der ästhetische Eingriff aufgrund einer medizinischen Indikation und zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen durchgeführt wurde, so gelten die Regelungen wie auch für andere medizinisch indizierte Eingriffe.
Nein, wenn hingegen ein plastischer Eingriff ohne medizinische Indikation…
Ja, dies ist möglich. Gemäß § 30 Absatz 4 Infektionsschutzgesetz (IfSG) haben die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt und die zur Pflege bestimmten Personen freien Zutritt zu abgesonderten, d. h. unter Quarantäne stehenden Personen. Hierbei ist die Einhaltung aller Hygienemaßnahmen strikt…
Die Notfallausstattung einer Praxis ist praxisindividuell unter Berücksichtigung des Leistungsspektrums und der ärztlichen Fachgruppe sowie der Fähigkeiten der jeweiligen Ärzt:innen/Psychotherapeut:innen festzulegen (z.B. Ausstattungsinhalt des Notfallkoffers, wer diesen regelmäßig wartet und wo…
Ja, nach der Schutzimpfungs-Richtlinie haben Versicherte Anspruch auf Schutzimpfungen, die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) auf der Grundlage der Empfehlungen der STIKO in Anlage 1 zur Richtlinie aufgenommen wurden. Dies gilt unabhängig davon, ob bereits entsprechende Ansprüche gegen andere…
Die Anmeldung für das Long-COVID-Netzwerk erfolgt mittels Ihres üblichen Passwortes im geschützten Mitgliederbereich der Website. Zusätzlich zu dieser bilateralen Austauschmöglichkeit werden regelmäßig Online-Netzwerktreffen organisiert. Bei den Treffen werden Fälle vorgestellt und diskutiert. Mehr…
Ja. QEP - Qualität und Entwicklung in Praxen® ist das Qualitätsmanagement (QM)-Verfahren der Kassenärztlichen Vereinigungen mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) speziell für vertragsärztliche und vertragspsychotherapeutische Praxen und MVZ.
Die QEP-Bausteine stehen für…
Ja, dazu sind Sie verpflichtet, wenn Sie diese Impfnebenwirkung erstmals feststellen.
Außerdem ist dies essentiell, um insgesamt alle Impfnebenwirkungen exakt erfassen zu können. Für das Melden von Nebenwirkungen nutzen Praxen die gewohnten Wege:
Meldung an das GesundheitsamtNach dem…