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FAQ: Wird die telefonische Erreichbarkeit gesondert vergütet?
Nein, denn die telefonische Erreichbarkeit dient ausschließlich der Terminvereinbarung. Andere zeitintensive Tätigkeiten am Telefon, wie das Abhören des Anrufbeantworters, Rückruf des Patienten, telefonische Abklärung der Indikation bzw. Passung, werden im Rahmen der psychotherapeutischen…
FAQ: Wozu dient ein Grouper?
Der Grouper dient zur Ermittlung der in Frage kommenden Hybrid-DRG auf Grund der eingegebenen Leistungsmerkmale. Im Ergebnis ermittelt er die abzurechnende Hybrid-DRG.
FAQ: Wie wird das Honorar für Hybrid-DRG ausgezahlt?
Nach fallbezogenem Zahlungseingang von den Krankenkassen wird das Honorar im darauffolgenden Auszahlungslauf berücksichtigt und an Sie ausgezahlt. Die KV Berlin plant einmal im Monat einen Zahlungslauf.
Der Hybrid-DRG Abrechnungsvertrag wird seit 01.01.2025 praxisbezogen geschlossen. Das Honorar…
FAQ: Kann eine Gruppe von mehreren Therapeut:innen geleitet werden?
Ja, jede Therapeutin oder jeder Therapeut rechnet in diesem Fall nur ihre beziehungsweise seine in hauptverantwortlicher Behandlung befindlichen Bezugspatient:innen ab und bemisst ihre beziehungsweise seine Gruppengröße an diesen, rechnet also die Gebührungsordnungsposition ab, die ihren…
FAQ: Wie werden R-QZV (RLV-Fall-bezogene QZV) berechnet?
Je RLV-Fall im Sinne des § 9 Abs. 2 HVM (R-QZV) unter Berücksichtigung der Fallzahlzuwachsbegrenzung gemäß § 9 Abs. 3 HVM und der Fallzahlunterschreitung gemäß § 9 Abs. 4 HVM. Für ein RLV relevante Fälle (RLV-Fälle) sind kurativ-ambulante Behandlungsfälle des Arztes gemäß § 21 Abs. 1 und Abs. 2…
FAQ: Wie hoch ist die Plausibilitätsgrenze?
Bei einem vollen Versorgungsauftrag beträgt die Plausibilitätsgrenze 46.800 Minuten im Quartal. Das Tagesprofil ist auffällig, wenn an mindestens drei Tagen im Quartal mehr als zwölf Stunden gearbeitet wurde.
Weitere Informationen zur Plausibilitätsprüfung finden Sie hier im Abschnitt "Nach…
FAQ: Können Sie meine RLV-Zuweisung noch einmal auf Richtigkeit überprüfen?
Nein. Die KV Berlin weist Ihnen das RLV nach Maßgabe des Honorarverteilungsmaßstabes (HVM), basierend auf den Vorgaben des (Erweiterten) Bewertungsausschusses, zu.Den aktuellen HVM finden Sie hier.
Sollten Sie die korrekte Zuweisung anzweifeln, müssen Sie die im Rechtsbehelf (auf der letzten Seite…
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