3. Änderungsvereinbarung vom 09.10.2023 zur Vereinbarung über die Durchführung von Schutzimpfungen im Land Berlin (Impfvereinbarung) auf der Grundlage von § 20i Abs. 1, § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 15 und § 132e SGB V zwischen der KV Berlin und der AOK Nordost vom 26.01.2021, gültig ab14.09.2023
Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen können die ePA ab dem Zeitpunkt freiwillig nutzen – einzige Voraussetzung: Sie müssen das ePA-Modul für das Praxisverwaltungssystem erhalten und installiert haben.
Ja, die Praxen sind angehalten, die technischen Voraussetzungen für die ePA bis zum 30. Juni 2021 zu erfüllen, da andernfalls eine Honorarkürzung in Höhe von 1 Prozent droht (§341 Abs. 6 SGB V). Sofern bei Ihnen die Kürzung aufgrund der nicht eingeführten elektronischen Patientenakte mit der…
Nein, die Abrechnung aller Folgekonsultationen erfolgt über den Schein „offene Sprechstunde“. Diese Regelung gilt in einer Einzelpraxis bzw. wenn die Folgekonsultationen alle bei der gleichen Facharztgruppe stattfinden. Ausnahmen hierfür gelten für MVZ’s /FÜG`s. Hier müssen weitere…
Ja, denn für die Abrechnung des Gruppensettings ist die Gesamtgruppengröße relevant. Die letzte Stelle der GOP im EBM zeigt die Teilnehmerzahl der gesamten Gruppe in der jeweiligen Sitzung an. Bitte berücksichtigen Sie aber, dass für die Kurz- und Langzeittherapie unterschiedliche GOP angesetzt…
Alle psychotherapeutischen sowie ärztlichen Leistungen, die im Rahmen einer Videosprechstunde abgerechnet werden können, hat die KBV in einer Übersicht zusammengefasst. Die Abrechnung von darüber hinausgehenden Leistungen ist nicht möglich.
Wir befinden uns aktuell gemeinsam mit Ihnen in der Startphase, die wir intensiv nutzen, um unser Angebot für Sie zu optimieren. Aufgrund der Umstellung zum 01.01.2025 hat die KV Berlin ihren H-DRG-Abrechnungsservice bis zum 31.03.2025 kostenfrei angeboten. Wir werden also für die Abrechnung…
Hautkrebs-Screening-Vertrag mit Barmer GEK: Teilnahmeerklärung Versicherte, Anlage 2 zum Vertrag mit Barmer GEK vom 30.11.2011 über die Durchführung eines ergänzenden Hautkrebsvorsorge-Verfahrens. gültig ab 01.01.2012
Hautkrebs-Screening-Vertrag mit Barmer GEK: Patienteninformation, Anlage 3 zum Vertrag vom 30.11.2011 über die Durchführung eines ergänzenden Hautkrebsvorsorge-Verfahrens. gültig ab 01.01.2012
Hautkrebs-Screening-Vertrag mit Barmer GEK: Patienteninformation und Teilnahmeerklärung Versicherte, Anlage 2 zum Vertrag mit Barmer GEK vom 30.11.2011 über die Durchführung eines ergänzenden Hautkrebsvorsorge-Verfahrens. gültig ab 01.01.2012
Zulassungsausschuss Antrag auf Genehmigung zur Anstellung eines Psychotherapeuten/einer Psychotherapeutin gem. Paragraf 101 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 SGB V (Job-Sharing)