Laut gematik können Praxen den elektronischen Versicherungsnachweis derzeit nicht bei den Krankenkassen anfordern. Die Prüfung zur Wiederaufnahme des Verfahrens läuft.
Laut Informationen der gematik wurde das Verfahren zur elektronischen Ersatzbescheinigung vorübergehend teilweise ausgesetzt. Praxen können den elektronischen Versicherungsnachweis daher zurzeit nicht bei Krankenkassen anfordern. Allerdings können Versicherte die elektronische Ersatzbescheinigung weiterhin über ihre Krankenkassen-App an ihre Praxis übermitteln lassen, sofern die Praxis das Verfahren bereits nutzt.
Das Verfahren der elektronischen Ersatzbescheinigung ist vergangenes Jahr eingeführt worden (siehe Praxis-News vom 10.10.2024).
Die gematik prüft momentan Maßnahmen, um den vollständigen Betrieb des Verfahrens wiederaufzunehmen. Hintergrund ist eine Schwachstelle, die der Chaos Computer Club an das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik gemeldet hatte.