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20.05.2025

7. Änderungsvereinbarung mit der TK geschlossen

Onkologie-Vertrag (TK)

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


Weitere Informationen

Rahmenvertrag Onkologie (TK)

KV Berlin und Techniker Krankenkasse haben den Vertrag zur besonderen Versorgung nach § 140a SGB V in der Onkologie angepasst. Die Neufassung der Vertragsbestandteile finden Sie auf der Website.

Im Rahmen des Vertrages zur besonderen Versorgung nach § 140a SGB V in der Onkologie zwischen der KV Berlin und der Techniker Krankenkasse (TK) wurde das Modul 1 aufgrund der Anpassung der Arzneimittel-Richtlinie seit dem 01. Juli 2024 ruhend gestellt. Die Vertragspartner haben nun neue vertragliche Inhalte für das Modul 1 entwickelt, sodass eine Reaktivierung zum 15. April 2025 wirksam wurde. 
Infolgedessen wurden folgende Vertragsbestandteile neu gefasst und/oder hinzugefügt:

  • Anlage A1: Ärztliche Leistungen
  • Anlage D1: Vergütung (NEUE Abrechnungssystematik und SNRn)
  • Anlage E1: Arzneimittelziele
  • NEU: Anhang zur Anlage E1: Wirtschaftlichkeitsschema – „Hämato-Onkologie“

Überarbeitung der Teilnahmeerklärung der Ärzte (Anlage B)

Im Rahmen der Umstrukturierung des Modul 1 hat sich der Kreis der teilnahmeberechtigten Ärzt:innen geändert. Demnach ist es den Fachärzt:innen für Gynäkologie seit dem 15. April 2025 nicht mehr möglich dieses Modul abzurechen und am Vertrag teilzunehmen.

Anpassungen bei Modul 2

Im Rahmen des Vertrages wurde das Modul 2 ebenso zum 15. April 2025 angepasst. Die parenterale Ernährung in der Anlage E2 wurde gestrichen. In der Vergangenheit unterstützte das Verordnungsserviceportal „CareSolution“ Ärzt:innen in der Auswahl eines wirtschaftlichen und leitliniengerechten parenteralen Ernährungsregimes. 

Die KV Berlin stellt die Vertragsunterlagen auf der Website bereit.