KV Berlin und Techniker Krankenkasse haben den Vertrag zur besonderen Versorgung nach § 140a SGB V in der Onkologie angepasst. Die Neufassung der Vertragsbestandteile finden Sie auf der Website.
Im Rahmen des Vertrages zur besonderen Versorgung nach § 140a SGB V in der Onkologie zwischen der KV Berlin und der Techniker Krankenkasse (TK) wurde das Modul 1 aufgrund der Anpassung der Arzneimittel-Richtlinie seit dem 01. Juli 2024 ruhend gestellt. Die Vertragspartner haben nun neue vertragliche Inhalte für das Modul 1 entwickelt, sodass eine Reaktivierung zum 15. April 2025 wirksam wurde.
Infolgedessen wurden folgende Vertragsbestandteile neu gefasst und/oder hinzugefügt:
- Anlage A1: Ärztliche Leistungen
- Anlage D1: Vergütung (NEUE Abrechnungssystematik und SNRn)
- Anlage E1: Arzneimittelziele
- NEU: Anhang zur Anlage E1: Wirtschaftlichkeitsschema – „Hämato-Onkologie“
Überarbeitung der Teilnahmeerklärung der Ärzte (Anlage B)
Im Rahmen der Umstrukturierung des Modul 1 hat sich der Kreis der teilnahmeberechtigten Ärzt:innen geändert. Demnach ist es den Fachärzt:innen für Gynäkologie seit dem 15. April 2025 nicht mehr möglich dieses Modul abzurechen und am Vertrag teilzunehmen.
Anpassungen bei Modul 2
Im Rahmen des Vertrages wurde das Modul 2 ebenso zum 15. April 2025 angepasst. Die parenterale Ernährung in der Anlage E2 wurde gestrichen. In der Vergangenheit unterstützte das Verordnungsserviceportal „CareSolution“ Ärzt:innen in der Auswahl eines wirtschaftlichen und leitliniengerechten parenteralen Ernährungsregimes.
Die KV Berlin stellt die Vertragsunterlagen auf der Website bereit.