Forderungskatalog der Vertreterversammlung der KV Berlin an die Politik bei der Ambulantisierung von Leistungen aus dem stationären Bereich, verabschiedet bei der Sitzung der VV am 23.11.2023
Anlage 7: Informationsblatt Versicherte zur
„Gesund schwanger“ Vereinbarung vom 13.11.2019 nach §140a SGB V zur Vermeidung von Frühgeburten zwischen der KV Berlin und dem Berufsverband der Frauenärzte eV (BVF), Berufsverband deutscher Laborärzte eV (BOL),Berufsverband der Ärzte für Mikrobiologie,…
An der Vereinbarung teilnehmende Ärzt:innen müssen ihren Patienten eine geänderte Versicherteninformation aushändigen. Außerdem wurde die Liste der teilnehmenden Krankenkassen angepasst.
An der Vereinbarung teilnehmende Ärzt:innen müssen den Versicherten eine geänderte Patienteninformation aushändigen. Außerdem wurde die Liste der teilnehmenden BKKen angepasst.
Anlage 13: Teilnehmende Krankenkassen zur
„Gesund schwanger“ Vereinbarung vom 13.11.2019 nach §140a SGB V zur Vermeidung von Frühgeburten zwischen der KV Berlin und dem Berufsverband der Frauenärzte eV (BVF), Berufsverband deutscher Laborärzte eV (BOL),Berufsverband der Ärzte für Mikrobiologie,…
Anlage 7: Informationsblatt Versicherte zur
„Gesund schwanger“ Vereinbarung vom 13.11.2019 nach §140a SGB V zur Vermeidung von Frühgeburten zwischen der KV Berlin und dem Berufsverband der Frauenärzte eV (BVF), Berufsverband deutscher Laborärzte eV (BOL),Berufsverband der Ärzte für Mikrobiologie,…
Fachärzt:innen der Gynäkologie, Psychosomatischen Medizin und Psychotherapie, Kinder- und Jugendmedizin sowie Hausärzt:innen können sich auf zusätzliche Niederlassungsmöglichkeiten bewerben.
Die Partner des Bundesmantelvertrages haben mit Wirkung zum 1. Januar 2024 eine Anpassung der Mindestpatientenzahl in der Onkologie-Vereinbarung (Anlage 7 BMV-Ä) beschlossen.
Schreiben der „Medizinischer Behandlungsverbund GmBH“ ist kein Roter-Hand-Brief des PEI. BioNTech stellt klar, dass COVID-19-Impfstoffe nicht mit DNA verunreinigt sind und verwendet werden können.
Vertragsärzt:innen haben nun dauerhaft die Möglichkeit, Patient:innen mit leichten Erkrankungen nach telefonischer Anamnese krankzuschreiben. Das hat der G-BA am 7. Dezember 2023 beschlossen.