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15.12.2023

Kombination beider psychodynamischer Verfahren möglich

Psychotherapie

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


Weitere Informationen

KBV-PraxisNachricht

Bei der Kombination von Einzel- und Gruppentherapie können sowohl die Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie als auch die Analytische Psychotherapie eingesetzt werden. 

Eine Behandlung mit beiden psychoanalytisch begründeten Verfahren ist möglich. Dies hat der Unterausschuss Psychotherapie und psychiatrische Versorgung im Gemeinsamen Bundesausschuss zur Psychotherapie-Richtlinie klargestellt. 

Nicht miteinander kombinierbar sind die drei anerkannten Behandlungsformen der Psychotherapie – die psychoanalytisch begründeten Verfahren, Verhaltenstherapie und Systemische Therapie. 
Eine Besonderheit besteht bei einer Kombinationsbehandlung aus Einzel- und Gruppentherapie: Dort können die beiden psychoanalytisch begründeten Verfahren (Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und Analytische Psychotherapie) miteinander kombiniert werden.

In der Praxis ist dies vor allem relevant, wenn zwei Psychotherapeutinnen oder Psychotherapeuten eine Kombinationsbehandlung aus Einzel- und Gruppentherapie gemeinsam durchführen möchten. Dazu füllen beide wie bisher das Formblatt PTV 2 aus und kreuzen jeweils das Psychotherapieverfahren an, das sie anwenden. Der Antrag der Patientin oder des Patienten wird mit beiden PTV 2 gemeinsam an die Krankenkasse versendet.

Kontingente berücksichtigen

Das Stundenkontingent richtet sich bei einer Kombination beider Verfahren jeweils nach dem Verfahren aus, das überwiegend angewendet wird. Bei Kindern sind die Grenzen für die Stundenkontingente in beiden psychoanalytisch begründeten Verfahren gleich. Bei Erwachsenen ist der Therapieumfang in der Langzeittherapie unterschiedlich hoch. Daher muss hier auch die Stundengrenze des Verfahrens im jeweiligen Bewilligungsschritt beachtet werden.