Themen für Ärzt:innen
Leistungen, die früher dem RLV/QZV unterlagen, aber nicht dem Kapitel 3 des EBM zugeordnet sind – wie zum Beispiel Schmerztherapie oder Sonographie – werden gemäß Anlage 4 HVM künftig über Besondere Verteilungsvolumen (BVV) vergütet. Für diese Leistungen wird ein einheitlicher Punktwert für alle Hausärzt:innen je BVV berechnet.
Bitte beachten Sie: Für Praxen, die durch diese Vergütungsänderung erhebliche Honorarverluste in der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (größer 15 %) erleiden sollten, wird die KV Berlin von Amtswegen eine Härtefallprüfung durchführen. Diese Prüfung wird für die Quartale 4/2025 bis 3/2026 von Amts wegen durchgeführt. Dadurch will die KV Berlin sicherstellen, dass außergewöhnliche Belastungen abgefedert werden.

