Themen für Ärzt:innen
Grundsätzlich gilt: Wird ein Eingriff über eine Hybrid-DRG abgerechnet, umfasst diese Fallpauschale sämtliche ärztliche Leistungen, die unmittelbar mit der Operation im Zusammenhang steht – einschließlich der Anästhesie.
Folgende Leistungen sind in der Hybrid-DRG enthalten:
- Präanästhesiologische Untersuchung
- Anästhesie inklusive Grundpauschale
- Operationsvorbereitung
- Postoperative Überwachung (am OP-Tag)
- Aufwachraum / postoperative Überwachung (OP-Tag)
- Alle Sachkosten (Verbrauchsmaterial, Medikamente, Geräte etc.)
- Organisatorische/medizinische Leistungen im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Eingriff
Zusammengefasste Regelungen zu § 115f SGB V (Hybrid-DRG) für das Jahr 2026 gemäß den Beschlüssen des ergänzten erweiterten Bewertungsausschusses nach § 87 Abs. 5a SGB V finden Sie hier.
Honoraraufteilung
Da die Hybrid-DRG nur einmal abgerechnet wird, muss das Honorar zwischen Operateur und Anästhesisten im Innenverhältnis aufgeteilt werden.
Empfehlung der Berufsverbände (BDA/BDC):
- Aufwachraum durch Chirurgie betrieben:
64% Chirurgie / 36% Anästhesie - Aufwachraum durch Anästhesie betrieben:
60% Chirurgie / 40% Anästhesie
Diese Aufteilung ist eine Orientierung.
Praxisindividuelle Abweichungen (Kosten, Personal, Infrastruktur, Materialaufwand) sind zulässig und in vielen Fällen sinnvoll. Empfehlung des BDA zur Aufteilung zukünftiger Hybrid-DRG zwischen Operateuren und Anästhesist:innen finden Sie hier.

