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Themen für Ärzt:innen

Grundsätzlich gilt: Wird ein Eingriff über eine Hybrid-DRG abgerechnet, umfasst diese Fallpauschale sämtliche ärztliche Leistungen, die unmittelbar mit der Operation im Zusammenhang steht – einschließlich der Anästhesie. 

Folgende Leistungen sind in der Hybrid-DRG enthalten: 

  • Präanästhesiologische Untersuchung
  • Anästhesie inklusive Grundpauschale
  • Operationsvorbereitung
  • Postoperative Überwachung (am OP-Tag)
  • Aufwachraum / postoperative Überwachung (OP-Tag)
  • Alle Sachkosten (Verbrauchsmaterial, Medikamente, Geräte etc.)
  • Organisatorische/medizinische Leistungen im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Eingriff

Zusammengefasste Regelungen zu § 115f SGB V (Hybrid-DRG) für das Jahr 2026 gemäß den Beschlüssen des ergänzten erweiterten Bewertungsausschusses nach § 87 Abs. 5a SGB V finden Sie hier.

Honoraraufteilung
Da die Hybrid-DRG nur einmal abgerechnet wird, muss das Honorar zwischen Operateur und Anästhesisten im Innenverhältnis aufgeteilt werden.

Empfehlung der Berufsverbände (BDA/BDC):

  • Aufwachraum durch Chirurgie betrieben:
    64% Chirurgie / 36% Anästhesie
  • Aufwachraum durch Anästhesie betrieben:
    60% Chirurgie / 40% Anästhesie

Diese Aufteilung ist eine Orientierung.
Praxisindividuelle Abweichungen (Kosten, Personal, Infrastruktur, Materialaufwand) sind zulässig und in vielen Fällen sinnvoll. Empfehlung des BDA zur Aufteilung zukünftiger Hybrid-DRG zwischen Operateuren und Anästhesist:innen finden Sie hier.
 

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