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Themen für Ärzt:innen

Findet der Eingriff stationär statt, besteht in der Regel keine Notwendigkeit für eine Überweisung, da die Versorgung während des Aufenthalts durch die Einrichtung erfolgt.

Anders verhält es sich, wenn die Patientin oder der Patient nach einem ambulanten Eingriff entlassen wird und eine fachärztliche Nachbetreuung erforderlich ist – hier muss die Klinik die Überweisung ausstellen, damit die postoperative Nachsorge korrekt abgerechnet werden kann.
 

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