Ab dem 1. Juli 2022 sind Sie dazu verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung elektronisch an die Krankenkasse zu senden. Folgende technische Voraussetzungen müssen Sie für den Versand der eAU erfüllen:
- Anbindung an die TI
- Konnektor-Update (eHealth-Konnektor oder ePA-Konnektor)
- zugelassener KIM-Dienst (eine Übersicht der zugelassenen Dienstleister finden Sie hier)
- Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) G2
- Update Ihres Praxisverwaltungssystems (Modul eAU)
Weitere Informationen finden Sie auf der Infoseite zu den TI-Anwendungen.

