Die KV Berlin hat mit vdek, BKKn, IKKn, SVLFG und Knappschaft mit Wirkung zum 01.07.2024 die 6. Änderungsvereinbarung zur Impfvereinbarung abgeschlossen.
Ärzt:innen, Psychotherapeut:innen und MFA können sich jetzt für die Teilnahme an der Veranstaltung der gematik anmelden. Während der Session können auch Fragen gestellt werden.
Damit haben alle Säuglinge, die das erste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, Anspruch auf eine einmalige Versorgung mit dem monoklonalen Antikörper Nirsevimab zur Prophylaxe gegen RSV.
Vereinbarung vom 26.08.2024 über die Durchführung von Schutzimpfungen im Land Berlin auf Grundlage von § 20i Abs. 2 und § 132e SGB V (Satzungsimpfvereinbarung) zwischen der KV Berlin und der Novitas BKK, gültig ab 01.10.2024
Durch die Neufassung sollen satzungsmäßig vorgesehene Impfleistungen im KV-Bereich Berlin einheitlicher und für die Ärztinnen und Ärzte übersichtlicher gestaltet werden.
Ab Januar 2025 können beim Mammographie-Screening-Programm auch Frauen von 70 bis 75 Jahren über das meldedatenbasierte Einladungsverfahren angeschrieben werden.