Nein, die Abrechnung aller Folgekonsultationen erfolgt über den Schein „offene Sprechstunde“. Diese Regelung gilt in einer Einzelpraxis bzw. wenn die Folgekonsultationen alle bei der gleichen Facharztgruppe stattfinden. Ausnahmen hierfür gelten für MVZ’s /FÜG`s. Hier müssen weitere…
Ja, die Praxen sind angehalten, die technischen Voraussetzungen für die ePA bis zum 30. Juni 2021 zu erfüllen, da andernfalls eine Honorarkürzung in Höhe von 1 Prozent droht (§341 Abs. 6 SGB V). Sofern bei Ihnen die Kürzung aufgrund der nicht eingeführten elektronischen Patientenakte mit der…
Arzneimittel, bei deren Anwendung eine Erhöhung der Lebensqualität im Vordergrund steht (sogenannte „Lifestyle-Arzneimittel"), sind von der Verordnung zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ausgeschlossen. Die vom Verordnungsausschluss betroffenen Fertigarzneimittel und…
Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen können die ePA ab dem Zeitpunkt freiwillig nutzen – einzige Voraussetzung: Sie müssen das ePA-Modul für das Praxisverwaltungssystem erhalten und installiert haben.
3. Änderungsvereinbarung vom 09.10.2023 zur Vereinbarung über die Durchführung von Schutzimpfungen im Land Berlin (Impfvereinbarung) auf der Grundlage von § 20i Abs. 1, § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 15 und § 132e SGB V zwischen der KV Berlin und der AOK Nordost vom 26.01.2021, gültig ab14.09.2023
Die Vertragsparteien des Kooperationsvertrages haben sich zum 01.01.2025 auf eine Anpassung der Anlage C der Beitrittserklärung der KV Berlin verständigt.
Rundschreiben vom 08.04.2025: Reminder zur Abrechnung infolge der 5. Änderungsvereinbarung zum Vertrag gemäß § 73a SGB V a. F. zur Weiterentwicklung der Strukturen zur frühzeitigen Behandlung von Krankheiten (Frühbehandlungsstrukturvertrag) mit der AOK Nordost zum 01.01.2025
Rundschreiben vom 15.04.2024: Disease Management Programm (DMP) Diabetes mellitus Typ 2 - Verlängerung Überweisungspauschale für HÄ beim Diabetischen Fußsyndrom
3. Nachtrag vom 19.02.2025 Vertrag über die Abrechnung und Vergütung und Leitungen gemäß § 34 des Vertrages zur Dirchführung des strukturierten Behandlunhsprogramms nach § 137f SGB V Diabetes mellitus Typ 2 vom 10.11.2022 in der Fassung vom 11.06.2024, gültig ab 01.01.2025