Nein. Patient:innen haben nach Ablauf von drei Jahren ein Anrecht auf eine erneute Krebsvorsorge-Untersuchung. Diese muss weder taggenau, noch quartalsbezogen sein. Ausschlaggebend ist das Kalenderjahr.
Nein. Bitte stimmen Sie Ihre Praxisvertretung mit einer Kollegin/einem Kollegen der gleichen Fachrichtung ab und informieren Sie Ihre Patient:innen per Aushang, Bandansage und per Hinweis auf Ihrer Website.
Das generelle Verweisen auf Nachbarkolleg:innen oder gar die 116117 ist unzulässig.
Die telefonische AU (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) ist keine Verpflichtung. Ärzt:innen können selbst entscheiden, ob sie diese Möglichkeit nutzen oder ihre Patient:innen nur nach sorgfältiger Untersuchung als arbeitsunfähig beurteilen.
Nein, die Behandlungsübernahme darf nicht davon abhängig gemacht werden, dass eine Terminvermittlung durch eine hausärztliche Praxis oder die TSS erfolgt. Die Entscheidung, ob ein medizinisch dringender Behandlungsbedarf gegeben ist, liegt allein im Ermessen des Überweisenden. Suchen Sie den…
1. zum Erreichen der Basisimmunität sind erforderlich:
Standardimpfung für
alle Personen ab dem Alter von 18 Jahren bei unvollständiger Basisimmunität (< 3 Antigenkontakte oder ungeimpft)gesunde Schwangere jeden Alters bei unvollständiger Basisimmunität:
Impfung mit einem zugelassenen mRNA-…
Nein, die Beratung ist Bestandteil der Impfleistung. Entscheiden sich Patient:innen nach stattgefundener Impfberatung gegen die Impfung, so können Sie die Versichertenpauschale abrechnen – vorausgesetzt es gibt zusätzlich einen kurativen Anlass. Gibt es keinen kurativen Anlass, kann in diesem Fall…
Ja, dazu sind Sie verpflichtet, wenn Sie diese Impfnebenwirkung erstmals feststellen.
Außerdem ist dies essentiell, um insgesamt alle Impfnebenwirkungen exakt erfassen zu können. Für das Melden von Nebenwirkungen nutzen Praxen die gewohnten Wege:
Meldung an das GesundheitsamtNach dem…
Ja, nach der Schutzimpfungs-Richtlinie haben Versicherte Anspruch auf Schutzimpfungen, die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) auf der Grundlage der Empfehlungen der STIKO in Anlage 1 zur Richtlinie aufgenommen wurden. Dies gilt unabhängig davon, ob bereits entsprechende Ansprüche gegen andere…
Die Notfallausstattung einer Praxis ist praxisindividuell unter Berücksichtigung des Leistungsspektrums und der ärztlichen Fachgruppe sowie der Fähigkeiten der jeweiligen Ärzt:innen/Psychotherapeut:innen festzulegen (z.B. Ausstattungsinhalt des Notfallkoffers, wer diesen regelmäßig wartet und wo…
Ja, dies ist möglich. Gemäß § 30 Absatz 4 Infektionsschutzgesetz (IfSG) haben die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt und die zur Pflege bestimmten Personen freien Zutritt zu abgesonderten, d. h. unter Quarantäne stehenden Personen. Hierbei ist die Einhaltung aller Hygienemaßnahmen strikt…
Ja, falls der ästhetische Eingriff aufgrund einer medizinischen Indikation und zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen durchgeführt wurde, so gelten die Regelungen wie auch für andere medizinisch indizierte Eingriffe.
Nein, wenn hingegen ein plastischer Eingriff ohne medizinische Indikation…
Ja, auch während einer stufenweisen Wiedereingliederung besteht Arbeitsunfähigkeit und die Attestierung der Fortdauer der Arbeitsunfähigkeit erfolgt weiterhin.
Nein, eine spezifische Notfallmedikation gibt es nicht. Die Behandlung erfolgt symptomatisch und individuell. Anaphylaktische Reaktionen sind äußert selten beschrieben, dennoch sollte das entsprechende Equipment bei Impfungen generell in der Nähe vorhanden sein.
Nein, bitte reichen Sie Ihre Nachweise eines Masernschutzes nicht bei der KV Berlin ein.
Das „Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention“ (Masernschutzgesetz) verpflichtet alle Mitarbeiter:innen in medizinischen Einrichtungen und in Gemeinschaftseinrichtungen ihren…
Liegen in der Hausarztpraxis bereits Blutwerte vor, ist eine Auskunft gegenüber der anfragenden Facharztpraxis wirtschaftlich und sinnvoll. Aufträge zur ausschließlichen Bestimmung von Blutwerten müssen allerdings nicht angenommen werden, da Fachärzt:innen, sofern Sie im Rahmen ihrer Behandlung…
Besondere Versorgungsformen ASV - Ambulante Spezialfachärztliche Versorgung, eLA - erweiterter Landesausschuss, Teilnahmeanzeige zur IndikationTumoren des lymphatischen, blutbildenden Gewebes und schwere Erkrankungen der Blutbildung
Mit dem elektronischen Honorarfestsetzungsbescheid (eHFB) und dem Praxis-Honorarbericht (PHB) sind Ihre Abrechnungsunterlagen digital, datenschutzkonform und praxisnah aufbereitet. Jetzt informieren, anmelden und gemeinsam Papier sparen.
7. Änderungsvereinbarung vom 10.03.2025 zum Vertrag vom 24.01.2018 zur Ermittlung des zu bereinigenden Behandlungsbedarfs in den durch das SGB V vorgesehenen Fällen ab dem I. Quartal 2018 zwischen der KV Berlin und dem Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) LV Berlin für die Techniker Krankenkasse…