Für Praxen > Häufige Fragen und Antworten (FAQ)
Psychotherapeut:innen können keine Videosprechstundentermine über den Terminservice beziehungsweise die TSS für Patientinnen und Patienten freigeben. Videogestützte Therapiesitzungen erfordern einen unmittelbaren persönlichen Erstkontakt zwischen Psychotherapeut:in und Patient:in (§ 17 Anlage 1 BMVÄ, Abs. 2 und 3).