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FAQ: Wo kann ich meinen eHBA/ePtA bestellen?
Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) bzw. der elektronische Psychotherapeutenausweis (ePtA) muss direkt beim jeweiligen Vertrauensdienstanbieter beantragt werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Website der Psychotherapeutenkammer Berlin.
FAQ: Wo kann ich meinen eHBA bestellen?
Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) bzw. elektronische Arztausweis muss zunächst bei der Ärztekammer Berlin beantragt werden. Wenn die zuständige Kammer den Antrag geprüft hat, erhalten Sie eine Vorgangsnummer, um den Ausweis zu bestellen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website…
FAQ: Benötige ich als Psychotherapeut:in auch einen eHBA/ePtA?
Ja, auch für niedergelassene Psychotherapeut:innen ist der elektronische Heilberufsausweis bzw. elektronische Psychotherapeutenausweis (eHBA/ePtA) verpflichtend, da er einerseits als Sichtausweis dient und andererseits zur Identifikation im elektronischen Gesundheitswesen notwendig ist. Nur mit…
FAQ: Wer kann einen Praxisausweis beantragen?
Der Praxisausweis (SMC-B Karte) identifiziert eine Leistungserbringerinstitution und muss von einer dazu berechtigten natürlichen Person im Namen und im Auftrag der Leistungserbringerinstitution beantragt werden. Die antragstellende Person muss in der Regel Inhaber:in oder Mitinhaber:in der Praxis…
FAQ: Müssen die offenen Sprechstunden angezeigt werden?
Es besteht eine Verpflichtung, die Zeiten der offenen Sprechstunde bekannt zu geben (zum Beispiel Anrufbeantworter, Website, Aushang). Zusätzlich sind diese Zeiten der KV zur Veröffentlichung mitzuteilen. Die Verpflichtung ergibt sich aus § 75 Abs. 1a SGB V.
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