Für Praxen > Häufige Fragen und Antworten (FAQ)
Im Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) ist insoweit nur geregelt, dass Hausbesuche in angemessenem Umfang auf die Sprechzeiten angerechnet werden. Wie eine „angemessene“ Anrechnung von Hausbesuchszeiten erfolgen soll, gibt der Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä) vor. Leider ist die Festlegung bisher aber nicht konkret. Bisher heißt es im BMV-Ä lediglich: „Auf die Sprechstundenzeiten werden die Besuchszeiten des Vertragsarztes angerechnet“. Weitere Regelungen, wie die Anrechnung von Zeiten für ambulante Operationen, sind nicht enthalten.