Nur wenn ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf besteht, empfiehlt die STIKO eine COVID-19-Impfung für Säuglinge und Kleinkinder im Alter von sechs Monaten bis vier Jahren.
Der neu genehmigte Netzverbund des Praxisnetzes PIBB ermöglicht Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen, Behandlungsleistungen nach der KSVPsych-RL zu erbringen und abzurechnen.
Die AOK Nordost hat zum 1. Januar 2023 die Anlage 1 des „Frühbehandlungsstrukturvertrags“, die die abrechenbaren Leistungen zur Darmkrebsfrüherkennung regelt, gekündigt.
Die beiden Grundlagenwerke des Qualitätsmanagementverfahrens QEP – Qualität und Entwicklung in Praxen® sind umfassend aktualisiert worden. Die überarbeiteten Versionen sind nun erhältlich.
Explodierende Energiekosten und die massiven Kostensteigerungen durch die hohe Inflationsrate – wie groß der Druck auf die Praxen ist, zeigt eine aktuelle Umfrage der KV Berlin.
Der Kleinkinderimpfstoff von BioNTech/Pfizer kann ab sofort bestellt werden und wird ab dem 7. November ausgeliefert. Der Impfstoff von Moderna kann noch nicht an Kleinkinder verimpft werden.
Europäische Kommission: COVID-19-Impfstoffe von BioNTech/Pfizer und Moderna für Säuglinge und Kleinkinder zugelassen; BA.4/BA.5-Impfstoff von Moderna erhält Zulassung für Auffrischimpfung.
Nach neuen Hinweisen des Chaos Computer Clubs (CCC) zum Konnektortausch: Betroffene Praxen müssen Konnektoren austauschen. Software des CCC stellt leider keine Alternative dar.
RISE-Konnektoren, die aufgrund fehlender Updates noch von der „log4j-Schwachstelle“ betroffen sind, sollen Ende Oktober den Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI) verlieren.
Hausärztlich tätige Vertragsärzt:innen können vorerst bis zum April 2023 weiterhin das oral anwendbaren antiviralen Medikament Paxlovid® an Patient:innen abgeben und die Leistung abrechnen.