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22.11.2022

Kostenerstattung für defekte Konnektoren ab jetzt möglich

Telematikinfrastruktur (TI)

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


Müssen Konnektoren aufgrund technischer Defekte ersetzt werden, können Praxen ab jetzt eine Kostenerstattung durch die KV Berlin beantragen.

Ende März 2022 hat das Bundesschiedsamt entschieden, dass die Krankenkassen einen Pauschalbetrag für die Erstattung defekter Konnektoren und stationären Kartenterminals bereitstellen müssen. Im Oktober wurden die Budgets festgelegt, die den KVen pro Kalenderjahr hierfür zur Verfügung stehen. Für die Auszahlung der Erstattung hat die KV Berlin ein einfaches Verfahren etabliert.

Bitte beachten: Die Erstattung gilt nur für Konnektoren, die aufgrund eines technischen Defekts ausgetauscht werden mussten. Das Erstattungsverfahren für Konnektoren, die wegen ablaufender Zertifikate ersetzt werden müssen, wird aktuell noch erarbeitet. 

Formlose Antragstellung

Die Kostenerstattung für defekte Konnektoren wird formlos per E-Mail an mit folgenden Informationen beantragt:

  • BSNR und ggf. NBSNR
  • Datum des Austausches
  • Rechnung über die Ersatzbeschaffung mit Herstellerbestätigung des Defekts bzw. entsprechendem Vermerk auf der Rechnung 
  • Um eine Doppelfinanzierung auszuschließen, bittet die KV Berlin folgende Erklärung der E-Mail anzufügen (Kopiervorlage):
    • Wir versichern hiermit, dass unser Konnektor defekt und nicht mehr nutzbar ist. 
    • Wir versichern, dass etwaige Gewährleistungs- oder Garantieansprüche gegen den Hersteller oder Verkäufer wegen Fristablaufs nicht mehr bestehen bzw. abgelehnt wurden. 
    • Wir versichern, dass ein Anspruch auf Regulierung auf der Basis einer Versicherung nicht besteht. 
    • Wir verpflichten uns, die KV Berlin über etwaige künftig erfolgende finanzielle Erstattungen oder den Austausch des defekten Konnektors seitens des Herstellers, Verkäufers oder Versicherers umgehend zu informieren und in diesem Fall die bereits geleistete Zahlung an die KV zurückzuerstatten.

Nach erfolgreicher Prüfung der Anträge erfolgt die Auszahlung einmal im Quartal durch die KV Berlin. Die erste Auszahlung ist im ersten Quartal 2023 geplant.