Der Erweiterte Bewertungsausschuss hat die Vergütung der Psychotherapie angepasst und die Bewertung der Leistungen rückwirkend zum 1. Juli 2022 angehoben.
Änderungen im EBM betreffen die ärztlichen Leistungen der Radiosynoviorthese, die Glukosemessung mit Real-Time-Messgeräten sowie die Infusionstherapie mit Roctavian bei schwerer Hämophilie.
Ab dem 1. April ist die Ausstellung einer Telefon-AU nur noch möglich, wenn eine Pflicht oder Empfehlung zur Absonderung besteht. Auch weitere Corona-Sonderregelungen enden.
Aufgrund der noch zu geringen Bestellzahlen ruft das Paul-Ehrlich-Institut die Arztpraxen erneut zur Vorbestellung des Grippeimpfstoffs für die Saison 2023/2024 auf.
Für die digitale Anwendung „Invirto“ bei Angststörungen gibt es ab 1. April eine neue Leistung im EBM. Eine Vergütung wurde außerdem für die App „elona therapy Depression“ im MBV-Ä festgelegt.
Die Hochfrequenzablation mittels Netzelektrode bei Menorrhagien wird zum 1. April als neues Operationsverfahren in den EBM aufgenommen. Die Vergütung erfolgt extrabudgetär.
In den Praxen ist das E-Rezept gegenwärtig nur ein neues Papierverfahren und so kann sich der eigentliche Nutzen der Anwendung nicht entfalten. Das zeigt eine aktuelle Umfrage der KV Berlin.
Die Vergütung für den PCR-Test auf SARS-CoV-2 (GOP 32816) wird zum 1. April auf 19,90 Euro abgesenkt. Zudem wurde für die GOP 32851 der Leistungsinhalt im EBM klargestellt.
Hausärzt:innen können jetzt über eine zertifizierte Onlinefortbildung hinreichende Kompetenzen erlangen, die sie für eine Genehmigung zur Verordnung außerklinischer Intensivpflege benötigen.
In den Berliner Vereinbarungen zur Durchführung von Schutzimpfungen wurde die Vergütung der Grippeschutzimpfung angepasst und eine neue Dokumentationsziffer für die Gelbfieberimpfung aufgenommen.
An der „Gesund schwanger“-Vereinbarung teilnehmende Ärzt:innen müssen ihren Versicherten eine geänderte Versicherteninformation und Screeningfragebögen aushändigen. Auch weitere Anlagen wurden angepasst.
Für die Beauftragung eines PCR-Labortests auf SARS-CoV-2 bei symptomatischen Patienten nutzen Praxen ab sofort das Formular 10. Die Formulare OEGD und 10C sind seit dem 1. März nicht mehr gültig.
Bei ablaufenden Sicherheitszertifikaten erstattet die KV Berlin automatisch die Kosten für den Austausch der TI-Komponenten. Praxen bestätigen lediglich den Konnektortausch über das Online-Portal.
Das in der COVID-19-Therapie eingesetzte Arzneimittel Lagevrio® darf nicht mehr verabreicht werden. Aufgrund eines nicht ermittelbaren Nutzen-Risiko-Verhältnis wurde eine EU- Zulassung abgelehnt.
In den Mutterschaftsrichtlinien werden allein die mit Schwangerschaft und Geburt verbundenen ärztlichen Leistungen geregelt. Für eine Klarstellung wurde der Delegationshinweis gestrichen.
Die Mitglieder der Vertreterversammlung der KV Berlin haben am 23. Februar drei neue Vorstände gewählt. Dr. Burkhard Ruppert wurde als Vorstandsvorsitzender im Amt bestätigt.