Nein, denn die telefonische Erreichbarkeit dient ausschließlich der Terminvereinbarung. Andere zeitintensive Tätigkeiten am Telefon, wie das Abhören des Anrufbeantworters, Rückruf des Patienten, telefonische Abklärung der Indikation bzw. Passung, werden im Rahmen der psychotherapeutischen…
Nein, eine Hybrid-DRG darf nur einmalig für alle Leistungserbringenden abgerechnet werden. Die Aufteilung ist von den Leistungserbringenden selbst durchzuführen. Informationen über weitere Möglichkeiten folgen über die Kommunikationskanäle der KV Berlin.
Der Grouper dient zur Ermittlung der in Frage kommenden Hybrid-DRG auf Grund der eingegebenen Leistungsmerkmale. Im Ergebnis ermittelt er die abzurechnende Hybrid-DRG.
Im Online-Portal der KV Berlin befindet sich unter Meldungen / Anträge > Vertragsmanagement > Hybrid-DRG > Grouper eine Möglichkeit, die in Frage kommende Hybrid-DRG zu ermitteln.
Nach Aussagen der KBV hat sich der GKV-Spitzenverband bereits klar positioniert und erklärt, dass die Kassen Eingriffe nach EBM nicht bezahlen werden, wenn es für sie eine Hybrid-DRG gibt. Die KV Berlin empfiehlt deshalb dem Wortlaut der Verordnung zu § 115f SGB V (Hybrid-DRG) entsprechend für…
Bitte beachten Sie, dass die Vereinbarung gemäß § 115f SGB V i. V. m. der Hybrid-DRG-Verordnung über Form und Inhalt des Abrechnungsverfahrens für Leistungen nach der Hybrid-DRG-Verordnung aufgrund des § 115f Absatz 4 Satz 1 und 3 des SGB V (Hybrid-DRG-AV) mit den GKVen geschlossen…
Nach fallbezogenem Zahlungseingang von den Krankenkassen wird das Honorar im darauffolgenden Auszahlungslauf berücksichtigt und an Sie ausgezahlt. Die KV Berlin plant einmal im Monat einen Zahlungslauf.
Der Hybrid-DRG Abrechnungsvertrag wird seit 01.01.2025 praxisbezogen geschlossen. Das Honorar…
Ja. Mit Abschluss des Abrechnungsvertrages beauftragen Sie die KV Berlin mit der Abrechnung von Hybrid-DRG-Leistungen. Dies gilt auch für Leistungen, die vor Abschluss des Abrechnungsvertrages erbracht worden sind. Die Hybrid-DRG-Abrechnungsvereinbarung gibt allerdings vor, dass eine…
Wir befinden uns aktuell gemeinsam mit Ihnen in der Startphase, die wir intensiv nutzen, um unser Angebot für Sie zu optimieren. Aufgrund der Umstellung zum 01.01.2025 hat die KV Berlin ihren H-DRG-Abrechnungsservice bis zum 31.03.2025 kostenfrei angeboten. Wir werden also für die Abrechnung…
Hautkrebs-Screening-Vertrag mit Barmer GEK: Teilnahmeerklärung Versicherte, Anlage 2 zum Vertrag mit Barmer GEK vom 30.11.2011 über die Durchführung eines ergänzenden Hautkrebsvorsorge-Verfahrens. gültig ab 01.01.2012
Hautkrebs-Screening-Vertrag mit Barmer GEK: Patienteninformation, Anlage 3 zum Vertrag vom 30.11.2011 über die Durchführung eines ergänzenden Hautkrebsvorsorge-Verfahrens. gültig ab 01.01.2012
Hautkrebs-Screening-Vertrag mit Barmer GEK: Patienteninformation und Teilnahmeerklärung Versicherte, Anlage 2 zum Vertrag mit Barmer GEK vom 30.11.2011 über die Durchführung eines ergänzenden Hautkrebsvorsorge-Verfahrens. gültig ab 01.01.2012
Anhang zur Anlage E1: Wirtschaftlichkeitsschema – „Hämato-Onkologie“ zum Vertrag zur besonderen Versorgung nach § 140 a SGB V in der Onkologie zwischen der TK und der KV Berlin in der Fassung der 7. Änderungsvereinbarung, gültig ab 15.04.2025