Verordnungs-News

Aktuelle Informationen aus Ihrer KV

Verordnungs-News Nr. 3, 28.04.2025

Arzneimittel

Notfallkontrazeptiva für Opfer sexualisierter Gewalt ohne Altersbeschränkung

Durch das Inkrafttreten des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) wurde der § 24a Absatz 2 Sozialgesetzbuch V  (SGB V) ergänzt:
Versicherte bis zum vollendeten 22. Lebensjahr haben Anspruch auf Versorgung mit verschreibungspflichtigen empfängnisverhütenden Mitteln; § 31 Abs. 2 bis 4 gilt entsprechend. Satz 1 gilt entsprechend für nicht verschreibungspflichtige Notfallkontrazeptiva, soweit sie ärztlich verordnet werden; § 129 Absatz 5a gilt entsprechend. 
[NEU:] Der Anspruch nach Satz 2 besteht für Versicherte ohne Altersbeschränkung, wenn Hinweise auf einen sexuellen Missbrauch oder eine Vergewaltigung vorliegen.

Somit entfällt die Altersbeschränkung für die Verordnung von Notfallkontrazeptiva zu Kassenlasten (auf einem E-Rezept oder Muster-16-Formular (rosa Rezept)) in Fällen, in denen Hinweise auf einen sexuellen Missbrauch oder eine Vergewaltigung bestehen.
 

Off-Label-Use – Erweiterung Anlage VI der Arzneimittel-Richtlinie

Entresto® – Einschätzung der Europäischen Arzneimittel-Agentur zur Niedrigdosierung

Neuaufnahme von Medizinprodukten (Anlage V Arzneimittel-Richtlinie)

Arzneimittelverordnungen während Auslandsaufenthalten

Umschreibung von Notfallrezepten in Kassenrezepte

Verordnungen für die Vergangenheit – Verblisterung für Pflegeheime

Impfstoffe

Vorbestellung von Influenza-Impfstoffen 2025/2026 bis Ende April möglich

Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) hat bereits im März zur Vorbestellung von Influenza-Impfstoffen aufgerufen, um eine bedarfsgerechte Planung für die mehrmonatige Herstellung durch die Impfstoffhersteller zu ermöglichen. Ihre Vorbestellung trägt somit zur sicheren Versorgung mit Influenza-Impfstoffen in Deutschland bei (siehe hier). 

Verschiedene Anbieter:innen von Influenza-Impfstoffen haben nun die Vorbestellfrist bis Ende April 2025 verlängert. Bitte rezeptieren Sie, nach Abstimmung mit der Apotheke Ihrer Wahl, den benötigten Influenza-Impfstoff. Über die notwendigen Angaben auf dem Muster-16-Formular (rosa Rezept) hat die KV Berlin bereits informiert (siehe Verordnungs-News Nr. 1 2025).

Die Details zur Anpassung des Anspruchs für Personen ab dem vollendeten 60. Lebensjahr gemäß Schutzimpfungs-Richtlinie zum 5. Februar 2025 sind in den Verordnungs-News Nr. 2 2025 aufgeführt. 
 

COVID-19-IMPFSTOFF NUVAXOVID JN.1 läuft zum 30. April 2025 ab

Das Zentrum für Pandemie-Impfstoffe und -Therapeutika (ZEPAI) hat darüber informiert, dass spätestens am 30. April 2025 alle im Zentrallager des Bundes verfügbaren und ausgelieferten Chargen des folgenden COVID-19-Impfstoffs das Ende der Haltbarkeitsdauer erreichen werden:

  • Nuvaxovid JN.1

Eine Verwendung dieses Impfstoffs über den 30. April 2025 hinaus ist nicht möglich. Daher wird dieser Impfstoff ab dem 1. Mai 2025 in Deutschland nicht mehr zur Verfügung stehen.
Sofern dieser Impfstoff über den 30. April 2025 hinaus noch in Arztpraxen lagert, muss dieser fachgerecht entsorgt werden.

Weitere Informationen zu den verfügbaren Impfstoffen finden Sie hier

Anstieg von Mpoxinfektionen – Information zu Beschaffungskosten

Sprechstundenbedarf

Lagerung des Sprechstundenbedarfs in der Praxis

Aufgrund des bevorstehenden Sommers und der Temperaturerhöhungen informiert die KV Berlin an dieser Stelle über die korrekte Lagerung von Sprechstundenbedarfsartikeln.

Bitte beachten Sie bei den Arzneimitteln, Impfstoffen sowie Verbandstoffen mit Arzneistoffen oder in Gelform die Lagerungshinweise des Herstellers (Umverpackung oder Packungsbeilage).

Die Temperaturbereiche für Arzneimittel sind wie folgt definiert:

  • Raumtemperatur: 15 °C bis 25 °C → falls vom Hersteller vermerkt auch 15 °C bis 30 °C
  • Lagerung im Kühlschrank: 2 °C bis 8 °C
  • Tiefgekühlt: -15 °C oder kälter → abhängig vom Arzneimittel

Ebenso sollten Arzneimittel sowie Verbandstoffe vor direktem Sonnenlicht und Luftfeuchtigkeit geschützt gelagert werden.

 

Neue Regelungen zur Verfügbarkeit von Endoskopiegelen im Sprechstundenbedarf

Augeninfusionssysteme im Sprechstundenbedarf (SSB)

Grundsätzlich gehören Augeninfusionssysteme und deren Zubehör in den Berliner Sprechstundenbedarf (SSB), jedoch wurden einige Artikel durch die AOK NO als solche abgelehnt und mussten somit von den Arztpraxen selbst beschafft werden.   
Besonders betroffen waren

  • I/A Kassette Quickset PKT 40 (Artikelnummer: 303060-0204-000)
  • Quattro-Cassette (8 Stück)

Nach Rücksprache mit den Berliner Krankenkassenverbänden wurden diese Artikel nun offiziell im Sprechstundenbedarfsportfolio gelistet.
Für die abschließende Beurteilung wurde ein Übergangszeitraum bis zum 30. September 2025 festgelegt

Sonstige Produkte zur Wundbehandlung - neue Übergangsregelung in Kraft getreten

Silberhaltige Wundauflagen und nicht formstabile Wundprodukte sind aufgrund der rückwirkend zum 2. Dezember 2024 in Kraft getretenen Regelung des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) patient:innenindividuell verordnungsfähig und auch im Sprechstundenbedarf regulär bestellbar. Die Übergangsregelung für sonstige Produkte zur Wundbehandlung wurde rückwirkend bis zum 2. Dezember 2025 verlängert. Eine Regelungslücke wurde damit rückwirkend ausgeschlossen. Die KV Berlin informierte dazu im Dezember 2024 und Februar 2025.

 

Wirtschaftlichkeitsprüfung

Durchschnittswerte Heilmittel für das Jahr 2023 verfügbar

Unter der Rubrik Wirtschaftlichkeitsprüfung auf der Website der KV Berlin sind ab sofort die Durchschnittswerte von Heilmitteln für das Verordnungsjahr 2023 abrufbar.
Bitte beachten Sie, dass diese Durchschnittswerte das Verschreibungsverhalten der Ärzt:innen Ihrer Vergleichsgruppe in 2023 widerspiegeln. Durch die Preiserhöhungen im Heilmittelbereich werden die Durchschnittswerte der darauffolgenden Jahre höher ausfallen.
 

Regresse zu Off-Label-Use (OLU)

Sonstiges

Neue Vergütung für Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA)

Hilfsmittelversorgung in der stationären Pflege

Verordnung von Krankenbeförderung per Video – Porto wird erstattet

Seit September letzten Jahres kann die Verordnung von Krankenbeförderung per Videosprechstunde erfolgen (siehe Verordnungs-News Nr. 10 2024). 
Zum 1. April 2025 wurde nun auch die Portopauschale für den Versand von Verordnungen in der Videosprech-stunde erweitert (Kostenpauschale 40128). Ärzt:innen und Psychologische Psychotherapeut:innen können diese jetzt auch für die Verordnung einer Krankenbeförderung abrechnen, wenn diese in einer Videosprechstunde oder in Ausnahmefällen nach telefonischem Kontakt ausgestellt wurde.
 

Seminarreihe „Verordnungsinformationen für neue Ärzt:innen“ im Mai/Juni 2025

Für Ärzt:innen, deren Teilnahmebeginn an der vertragsärztlichen Versorgung noch nicht allzu lange zurückliegt oder kurz bevorsteht, bietet die Verordnungsberatung der KV Berlin eine Informationsreihe zu den vielfältigen und teils komplexen Regelungen rund um die folgenden Themen an:

  • Arzneimittelverordnungen
  • Impfen
  • Heilmittelverordnungen
  • Hilfsmittel, DiGA und sonstige Leistungen
  • Wirtschaftlichkeitsprüfung im Einzelfall und Durchschnittswerteprüfung
     

Die Informationsveranstaltungen finden online über „Zoom“ statt. 
Fortbildungspunkte werden nicht vergeben. Die Veranstaltungen sind für Mitglieder der KV Berlin kostenfrei.

Seminare der Verordnungsberatung

26.05., 18.00 Uhr

Verordnungsberatung: Arzneimittelverordnungen

Onlineseminar
02.06., 18.00 Uhr

Verordnungsberatung: Impfen

Onlineseminar
05.06., 18.00 Uhr

Verordnungsberatung: Heilmittelverordnungen

Onlineseminar
11.06., 16.30 Uhr

Verordnungsberatung: Hilfsmittel, DiGA und sonstige Leistungen

Onlineseminar
18.06., 16.30 Uhr

Verordnungsberatung: Wirtschaftlichkeitsprüfung im Einzelfall und Durchschnittswerteprüfung

Onlineseminar