Hautkrebs-Screening-Vertrag mit BIG direkt gesund: elektronisches Teilnahmeverzeichnis Versicherte, Anlage 4 zum Vertrag vom 21.01.2010 über die Durchführung eines ergänzenden Hautkrebsvorsorge-Verfahrens, gültig ab 01.01.2025
Hautkrebs-Screening-Vertrag mit BIG direkt gesund: Teilnahmeerklärung Arzt, Anlage 3 zum Vertrag vom 21.01.2010 über die Durchführung eines ergänzenden Hautkrebsvorsorge-Verfahrens, gültig ab 01.01.2025
Hautkrebs-Screening-Vertrag mit BIG direkt gesund: Patienteninfo, Anlage 2 zum Vertrag vom 21.01.2010 über die Durchführung eines ergänzenden Hautkrebsvorsorge-Verfahrens, gültig ab 01.01.2025
Hautkrebs-Screening-Vertrag mit Techniker Krankenkassen: Patienteninformation und Teilnahmeerklärung Versicherte, Anlage 2 zum Vertrag mit TK vom 30.12.2009/19./25.01.2010 über die Durchführung eines ergänzenden Hautkrebsvorsorge-Verfahrens, gültig ab 01.01.2025
Genehmigungspflichtige Leistung künstliche Befruchtung, Antrag auf Abrechnungsgenehmigung für die Durchführung von Leistungen im Rahmen der künstlichen Befruchtung gemäß den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses über ärztliche Maßnahmen zurkünstlichen Befruchtung vom 14.08.1990 in der…
Anlage 3 (Teilnahmeerklärung Arzt) zum Vertrag vom 31.10.2022 zur besonderen Versorgung nach § 140a SGB V zur Förderung ärztlicher Vorsorgeleistungen mit der Kaufmännischen Krankenkasse (KKH) und Hanseatischen Krankenkasse (HEK), gültig ab 01.11.2022
Öffentliche Ausschreibung der KV Berlin für die Vergabe eines Versorgungsauftrages im Rahmen des Programms zur Früherkennung von Brustkrebs durch Mammographie-Screening gemäß der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Früherkennung von Krebserkrankungen…
Der Zentrale Erfahrungsaustausch der Ärztlichen Stellen (ZÄS) nach § 128 der Strahlenschutzverordnung hat eine Liste der rechtfertigenden Indikationen (RI) für die „Osteodensitometrie“ abgestimmt.
Diese Indikationsliste finden Sie hier.
Über die GOP 34600 und 34601 ist die…
Rund 230 Praxen aus Hamburg, Franken und Nordrhein-Westfalen werden die „ePA für alle“ ab 15. Januar testen. Erst nach erfolgreichem Abschluss der Testphase kann die ePA bundesweit genutzt werden.
Ab Januar müssen Labore Eltern innerhalb von 72 Stunden telefonisch über auffällige Befunde informieren. Für die Abrechnung der Leistung gibt es eine neue GOP im EBM.