In den Berliner Vereinbarungen über die Durchführung von Schutzimpfungen wurden neue SNRn gefasst. Hintergrund ist die Anpassung der SI-RL an die Omikron-Varianten angepassten COVID-19-Impfstoffe.
Seit dem 3. Quartal 2023 gelten neue Regelungen bei der Finanzierung der Telematikinfrastruktur (TI). Die KV Berlin hat nun das Prüfverfahren zur Nachweispflicht festgelegt.
Die KV Berlin und die BIG direkt gesund haben sich auf eine Vereinbarung über die Durchführung und Abrechnung von Satzungsimpfvereinbarungen geeinigt. Diese tritt am 1. Oktober 2023 in Kraft.
Vereinbarung vom 16.09.2023 über die Durchführung von Schutzimpfungen im Land Berlin auf Grundlge von § 20i Abs. 2 und § 132e SGB V (Satzungsimpfvereinbarung) zwischen der KV Berlin und der BIG direkt gesund; gültig 01.10.2023
Anlage 1 zur Vereinbarung vom 16.09.2023 über die Durchführung von Schutzimpfungen im Land Berlin auf Grundlge von § 20i Abs. 2 und § 132e SGB V (Satzungsimpfvereinbarung) zwischen der KV Berlin und der BIG direkt gesund; gültig 01.10.2023
Anlage 2 zur Vereinbarung vom 16.09.2023 über die Durchführung von Schutzimpfungen im Land Berlin auf Grundlge von § 20i Abs. 2 und § 132e SGB V (Satzungsimpfvereinbarung) zwischen der KV Berlin und der BIG direkt gesund; gültig 01.10.2023
Bericht über die Verwendung der Finanzmittel des Strukturfonds gemäß § 105 Abs. 1a Satz 5 SGB V sowie über die Verwendung der Finanzmittel für die Sicherstellung des Notdienstes gemäß § 105 Abs. 1b Satz 5 SGB V Kalenderjahr 2022
Die noch im Zentrallager des Bundes gelagerten Chargen sind nur noch bis 30. November haltbar. Zudem wird die Zulassung auf Antrag des pharmazeutischen Unternehmens zum 1. Dezember 2023 widerrufen.
Honorarverteilungsmaßstab: Änderungen zum Honorarverteilungsmaßstab der KV Berlin mit Beschluss der Vertreterversammlung vom 21.09.2023, Anlage 2 (GOP) mit Wirkung zum 01.04.2020
Honorarverteilungsmaßstab: Änderungen zum Honorarverteilungsmaßstab der KV Berlin mit Beschluss der Vertreterversammlung vom 21.09.2023, Anlage 2 (GOP) mit Wirkung zum 01.10.2020
Honorarverteilungsmaßstab: Änderungen zum Honorarverteilungsmaßstab der KV Berlin mit Beschluss der Vertreterversammlung vom 21.09.2023, Paragraphenänderung mit Wirkung zum 01.01.2023
Honorarverteilungsmaßstab: Änderungen zum Honorarverteilungsmaßstab der KV Berlin mit Beschluss der Vertreterversammlung vom 21.09.2023, Summenänderung mit Wirkung zum 01.04.2023
Honorarvertrag vom 07.09.2023 für den Zeitraum 01.01. - 31. 12.2023 zwischen der KV Berlin und den Verbänden der Krankenkassen in Berlin nach § 83 i.V.m. § 87a SGB V