Die verschiedenen Pauschalen zur Kostenerstattung der Telematikinfrastruktur (TI) werden ab dem 1. Juli 2023 durch eine monatliche Pauschale für die Ausstattung und den Betrieb der TI ersetzt.
Rückwirkend zum 1. April und 8. April gelten für Versicherte der Ersatzkassen, BKKn, IKKn, SVLFG, Knappschaft die neuen Vergütungen für die Grippeschutzimpfung und COVID-19-Schutzimpfung.
Ab Oktober endet für die ersten Konnektoren des Hersteller RISE die fünfjährige Laufzeit der Sicherheitszertifikate; bei Secunet ist das ab November der Fall. Praxen haben verschiedene Optionen.
Ab dem 1. Juli können ASV-teilnehmende Ärzt:innen ASV-Abrechnungsvereinbarungen mit der KV Berlin einfach und schnell über eine neue Funktion im Online-Portal der KV Berlin abschließen und verwalten.
Die Ösophago-Gastroduodenoskopie wird als neue förderungswürdige Leistung in den Honorarvertrag 2023 der KV Berlin aufgenommen. Der Zuschlag wird bei der Abrechnung automatisch zugesetzt.
7. Nachtrag zum Rahmenvertrag „Hallo Baby“ zur besonderen Versorgung gemäß § 140a SGB V zur Vermeidung von Frühgeburten und infektionsbedingten Geburtskomplikationen zwischen der KV Berlin und der KBV / BKK-Kooperationsgemeinschaft/ Berufsverband der Frauenärzte e.V; gültig ab 01.07.2023
3. Änderungsvereinbarung vom 09.05.2023 zur Vereinbarung vom 30.04.2021 über die Durchführung von Schutzimpfungen im Land Berlin (Impfvereinbarung) zwischen der KV Berlin und der vdek (Ersatzkassen), BKK-LV Mitte (BKKn), BIG direkt gesund (IKKn), SVLFG; gültig ab 01.04.2023
Einverständniserklärung zur Abtretung Anlage zur Vereinbarung zur Umsetzung der Protokollnotiz vom 01.07.2010 des Vertrages gemäß § 140a SGB V mit der Knappschaft über die Durchführung zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen (U10/U11/J2) Kassenärztliche Vereinigung Berlin Masurenallee 6A 14057…
1. Nachtrag zum Vertrag vom 28.06.2010 in der Fassung vom 15.07.2012 über die Durchführung zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen (J2) im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin nach § 73c SGB V mit der Knappschaft; gültig ab 01.10.2010
Anlage (Teilnahmeerklärung Kinder- u. Jugendmediziner) zum Vertrag vom 28.06.2010 in der Fassung vom 15.07.2012 über die Durchführung zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen (J2) im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin nach § 73c SGB V mit der Knappschaft; gültig ab 01.10.2010
Anlage zum Vertrag (Teilnahmeerklärung Versicherte) vom 28.06.2010 in der Fassung vom Oktober 2017 über die Durchführung zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen (U10 / U11) im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin nach § 73c SGB V mit der Knappschaft; gültig ab 01.04.2023
Anlage zum Vertrag (Teilnahmeerklärung Kinder- und Jugendmediziner) vom 28.06.2010 in der Fassung vom Oktober 2017 über die Durchführung zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen (U10 / U11) im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin nach § 73c SGB V mit der Knappschaft; gültig ab 01.04.2023
Anlage zum Vertrag (Einverständniserklärung Sachkostenpauschale) vom 28.06.2010 in der Fassung vom Oktober 2017 über die Durchführung zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen (U10 / U11) im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin nach § 73c SGB V mit der Knappschaft; gültig ab 01.04.2023
Vertrag vom 28.06.2010 in der Fassung vom 15.07.2012 über die Durchführung zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen (J2) im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin nach § 73c SGB V mit der Knappschaft; gültig ab 01.10.2010
Vertrag vom 28.06.2010 in der Fassung vom Oktober 2017 über die Durchführung zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen (U10 / U11) im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin nach § 73c SGB V mit der Knappschaft; gültig ab 01.07.2010