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13.07.2023

Neue abrechenbare Leistung nach AOK-Vertrag und kostenfreie MFA-Schulungen

Ambulante medizinische Versorgung multimorbider Patienten

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


Im Rahmen des AOK-Vertrags zur Versorgung multimorbider Patienten kann ab dem 1. Juli der Aufwand für die Delegation ärztlicher Leistungen abgerechnet werden und MFA können Schulungen besuchen.

Die KV Berlin und die AOK Nordost konnten sich im Rahmen des Vertrags nach § 140a SGB V zur besonderen patientenorientierten ambulanten medizinischen Versorgung multimorbider Patienten auf einen neuen Leistungskomplex und auf ein attraktives Fortbildungsangebot verständigen.

Der neue Leistungskomplex „Delegation ärztlicher Leistungen an nichtärztliches Personal – Koordinierungspauschale“ ist zwischen dem 1. Juli und 31. Dezember 2023 einmalig je neu eingeschriebenen Versicherten abrechenbar und beinhaltet folgende Leistungen:

SNRLeistung Vergütung
90059
  • gezielte Ansprache von für die besondere Versorgung geeigneten Versicherten, 
  • Übergabe der Teilnahme- und Einwilligungserklärung, einschließlich der zugehörigen Patienteninformation (Einschreibeunterlagen),
  • die Aushändigung von Informationen zum Vertrag sowie die vertragsgemäße Aufklärung der Versicherten über die Inhalte der vereinbarten integrierten Versorgung und die Teilnahmevoraussetzungen und -bedingungen UND
  • die Entgegennahme der vom Versicherten unterzeichneten Teilnahme- und Einwilligungserklärung und deren Weiterleitung an die AOK gemäß § 6 Absatz 5. 
14,50 Euro

Die neue SNR 90059 kann neben der SNR 90045 (Medikationsmanagement) & der SNR 90058 (Vergütung für die kompetenzstärkenden und individuellen Gesprächs- und Beratungsleistungen) abgerechnet werden. Somit kann je neu eingeschriebenen Versicherten eine Vergütung von 79 Euro generiert werden.

Bitte beachten: Die SNR 90059 ist für das 3. Quartal 2023 noch nicht im Praxisverwaltungssystem (PVS) hinterlegt, daher ist diese zunächst manuell im PVS einzugeben oder ggf. durch den PVS-Hersteller eingeben zu lassen. Spätestens ab dem 4. Quartal 2023 ist die SNR 90059 im PVS für die Abrechnung hinterlegt.

Kostenfreie MFA-Fortbildung

Für Medizinische Fachangestellte, die in die Betreuung multimorbider Patient:innen eingebunden sind, werden in 2023 auch kostenfreie Online-Schulungen angeboten. Nimmt eine MFA zwischen dem 1. Juli und 31. Dezember 2023 an einer der vertraglich geregelten Fortbildungsveranstaltungen teil, reduziert sich für 2023 der Umfang der vertraglichen Fortbildungsverpflichtung des Arztes / der Ärztin um 2 CME-Punkte. 

Termine kommender MFA-Fortbildungen (online)

TerminThemaReferent(en)
12. Juli 2023
15:30-16:30
Multimorbidität - Grundlagen, Arzneimittelsicherheit, AOK VertragDr. med. Jürgen Oldenburg (AGBAN)
NN (AOK Nordost)
30. August 2023
15:30-16:30
Impfen bei Multimorbidität: Vorbereitung auf die ImpfsaisonDr. med. Jürgen Oldenburg (AGBAN)
MFA (Hausarztpraxis)
30. September 2023
13:00-14.00
Das ambulante Casemanagement -Wir nehmen Ihnen (gerne) Arbeit abAlbrecht Römpp (AGBAN)
Casemanagerinnen (AGBAN)

Die Reihe wird mit weiteren Terminen fortgesetzt.

Die Registrierung für die Online-Fortbildungen erfolgt mit personengebundener E-Mail-Adresse hier, eine Teilnahme ist anschließend an allen Veranstaltungen möglich. Aus der Praxis können sich beliebig viele Personen mit einer jeweils eigenen E-Mail-Adresse registrieren. Über weitere Fortbildungstermine werden alle registrierten Teilnehmenden automatisch per E-Mail informiert.

Die Änderungsvereinbarung zum Vertrag mit Wirkung zum 1. Juli 2023 ist auf der Infoseite zum Vertrag hinterlegt.