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13.07.2023

Wettbewerbsverzerrung zulasten der ambulanten Versorgung

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Dörthe Arnold
Pressesprecherin / Leiterin Kommunikationsabteilung KV Berlin

Eckpunktepapier zur Krankenhausreform

Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Berlin begrüßt, dass endlich Vorschläge für eine substanzielle Reform der Krankenhäuser auf dem Tisch liegen. Die dringende Notwendigkeit ist unbestreitbar. Trotz seiner Ungenauigkeiten sind im Papier jedoch bereits jetzt Auswirkungen auf die ambulante Versorgung absehbar, die für die KV Berlin inakzeptabel sind. Erneut werden stationäre Probleme in den ambulanten Bereich verschoben und der Gesetzgeber setzt ein weiteres Mal seine feindliche Politik gegenüber den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten ungehindert fort.

„Weil die Länder über Jahre ihren Investitionsverpflichtungen nicht nachgekommen sind, wird nun eine Reform unausweichlich, die vermutlich dazu führt, dass diese wirtschaftlich angeschlagenen Häuser mit Geldern des ambulanten Sektors künstlich am Leben gehalten werden sollen“, resümiert KV-Vorstandsvorsitzender Dr. Burkhard Ruppert. Die neuen Level-1i-Krankenhäuser sollen gemäß Eckpunkten als sektorenübergreifende Versorger auch ambulante Leistungen anbieten. „Für uns ist bislang nicht erkennbar, inwieweit die Level-1i-Krankenhäuser auch zulasten der budgetierten Gesamtvergütung abrechnen dürfen und dadurch letztlich eine stärkere Quotierung fachärztlicher Leistungen verursachen. Wir fordern daher, eine Ungleichbehandlung bei der Vergütung gleicher Leistungen zu verhindern und damit gleiche und faire Wettbewerbsbedingungen“, so Ruppert weiter.

Nicht akzeptabel wäre die durch die Reform entstehende Wettbewerbsverzerrung zwischen Level-1i-Krankenhäusern und niedergelassenen Vertragsärzten. „Dass die Länder den Level-1i-Krankenhäusern Investitionskosten erstatten, aber nicht den Niedergelassenen, obwohl beide ambulante Leistungen erbringen, stellt einen inakzeptablen Wettbewerbsvorteil für die Level-1i-Krankenhäuser dar!“, sagt Vorstandsmitglied Günter Scherer. „Praxisinhaber sind selbstständige Unternehmer, die nicht nur die Investitionskosten selbst tragen, sondern zudem auch privat für einen wirtschaftlichen Praxisbetrieb haften. Bei Level-1i-Krankenhäusern wird das wirtschaftliche Risiko dagegen zu Lasten aller vergesellschaftet. Sollte diese Ungleichbehandlung Eingang in ein Gesetz finden, wird die Prüfung rechtlicher Schritte für die KV Berlin unvermeidbar“, ergänzt Scherer.

Nach Ausführung des Vorstands sind zahlreiche Eckpunkte jedoch noch zu unpräzise, um die Auswirkungen der Krankenhaus-Reform auf die Vertragsärzteschaft konkret durch die KV Berlin bewerten zu können. Insbesondere bleibt offen, wie der Umbauprozess finanziert werden soll. Sollten hierfür Krankenkassen in die Pflicht genommen werden – wovon auszugehen ist – stehen aus Sicht der KV Berlin zukünftig deutliche Beitragserhöhungen für die Versicherten an, die es jedenfalls zu verhindern gilt.