Ab dem 1. Oktober 2023 können Gastroenterologen den Aderlass in bestimmten Behandlungszusammenhängen als Einzelleistung über die GOP 13505 abrechnen. Der EBM wird entsprechend angepasst.
Die Vergütung der Eingangssprechstunde bei der psychiatrischen und psychotherapeutischen Komplexversorgung (GOP 37500) wird im EBM rückwirkend zum 1. Oktober 2022 auf 236 Punkte angehoben.
Ab dem 1. Juli 2023 können Leistungen zur Kryokonservierung von Ovarialgewebe vor einer keimzellschädigenden Therapie abgerechnet werden. Dazu werden vier neue GOP in den EBM aufgenommen.
Die Beratung zur ärztlichen Zweitmeinung können Ärzt:innen ab dem 1. Juli 2023 im Krankheitsfall je Indikation sowie bei paarigen Organen oder Körperteilen je Seite abrechnen.
Die STIKO hat ihre allgemeinen Impfempfehlungen angepasst und empfiehlt COVID-19-Impfungen für Personen ab 18. Der Beschluss des G-BA zur Anpassung der Schutzimpfungs-Richtlinie steht aber noch aus.
Zum bundesweiten Protesttag der Apotheken am 14. Juni bleiben viele Berliner Apotheken geschlossen. Eine Akutversorgung mit Notdienstapotheken ist gesichert.