LinkedInInstagramYoutube

Zurück

08.01.2026

Neue Kooperationsvereinbarung zum Kinder- und Jugendschutz geschlossen

Kinder- und Jugendschutz

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


Die Vereinbarung zwischen der KV Berlin und dem Land Berlin gilt ab 1. Januar 2026 und regelt das Vorgehen bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung.

Die Kassenärztliche Vereinigung Berlin hat mit dem Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie mit Wirkung zum 01. Januar 2026 eine Kooperationsvereinbarung zum Kinder- und Jugendschutz gemäß § 73c SGB V geschlossen. 

Die Vereinbarung regelt das Vorgehen, insbesondere die Zusammenarbeit zwischen Vertragsärzt:innen/Vertragspsychotherapeut:innen und Jugendämtern, im Falle der Feststellung von Anhaltspunkten auf eine Kindeswohlgefährdung im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung. 

Die Vereinbarung ist zudem Abrechnungsvoraussetzung für die EBM-Leistungen 01681, 01682 und 01450 (für die Videoteilnahme an der Fallkonferenz).

Die Kooperationsvereinbarung ist auf der Website der KV Berlin hinterlegt. 
 


Haben Sie an alles gedacht?

Wir freuen uns auf Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen unter Angabe folgender Informationen und Dokumente:

  • Anschreiben in PDF
  • Lebenslauf in PDF (mit Angaben zu vollständigem Bildungsweg, bisherigem Berufsweg, Kenntnissen und Erfahrungen)
  • Zeugnisse in PDF
  • Gehaltsvorstellung
  • die Kennziffer der Ausschreibung
  • nächstmöglicher Eintrittstermin
  • bei Bewerbung auf mehrere Stellen: bitte Hinweis im Anschreiben mit Angabe der Kennziffer

Aussagekräftige Bewerbungsunterlagen sind das A und O. Sie helfen uns damit, ein möglichst realistisches Bild von Ihnen sowie von Ihren Kenntnissen und Fähigkeiten zu erhalten.


Die KV Berlin erhebt Ihre Daten zum Zwecke der Durchführung des Bewerbungsverfahrens und der Erfüllung vorvertraglicher Pflichten. Die Datenerhebung und –verarbeitung ist für die Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nicht statt. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind. Sie haben das Recht, Auskunft der bei uns über Sie gespeicherten Daten zu beantragen sowie bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten zu fordern.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.