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Rundschreiben 01/2026: Kooperationsvereinbarung zum Kinder- und Jugendschutz
Kooperationsvereinbarung zum Kinder- und Jugendschutz gemäß § 73c SGB V
Kooperationsvereinbarung über die Zusammenarbeit von Vertragsärzt:innen und Psychotherapeut:innen mit den Jugendämtern des Landes Berlin mit dem Ziel der Verbesserung der vertragsärztlichen Versorgung von
Kindern und Jugendlichen bei Feststellung von Anhaltspunkten auf eine Gefährdung ihres Wohls gemäß § 73c SGB V (Kooperationsvereinbarung zum Kinder- und Jugendschutz gemäß § 73c SGB V).
Vereinbarung
gültig vom: 01.01.2026
Kooperationsvereinbarung zum Kinder- und Jugendschutz gemäß § 73c SGB V vom 28.11.2025

