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Terminvermittlung
Was ist der Unterschied zwischen „dringend“ und „akut“ im Rahmen des eTerminservice (eTS)?
„Akut“ bedeutet, dass der Beginn der Behandlung sofort, spätestens am Folgetag der Feststellung erfolgen muss. Hierbei hat sich nach Anruf bei der 116117 und anschließender medizinischer Ersteinschätzung durch SmED (Standardisierte medizinische Ersteinschätzung in Deutschland) eine besondere Dringlichkeit mit einer ärztlichen Versorgung spätestens am Folgetag ergeben.
„Dringlich“ bedeutet, dass von behandelnden Ärzt:innen eine dringende Behandlungsbedürftigkeit festgestellt wurde. Die Terminvermittlung kann als Hausarztvermittlungsfall (HA-Vermittlungsfall) oder mit einer üblichen Überweisung plus Vermittlungscode, der die Dringlichkeit bestätigt, erfolgen (TSS-Terminfälle). Der HA-Vermittlungsfall kann nur von Hausärzt:innen ausgelöst werden, TSS-Terminfälle auch von anderen Fachgruppen. Bei einer Überweisung mit einem Vermittlungscode hat die Terminservicestelle der KV (TSS) innerhalb einer Woche (Wochenfrist) einen Termin zu vermitteln, der nach Ablauf der Wochenfrist innerhalb von 4 Wochen (also 35 Tagen) liegt.
Welche Zeiträume gelten für die Vermittlung von Patient:innen durch die Terminservicestelle?
Die Terminservicestelle soll Patient:innen grundsätzlich innerhalb einer Woche zu Hausärzt:innen, Fachärzt:innen sowie Psychotherapeut:innen vermitteln.
Vermittlung zu | Überweisung/Code | Zeitraum |
Hausärzt:innen Kinder- und Jugendärzt:innen (inkl. U-Untersuchungen) | nein | 4 Wochen |
Fachärzt:innen | ja (Ausnahme: Augenärzt:innen sowie Gynäkolog:innen) | 4 Wochen |
Psychotherapeut:innen | nein: für Psychotherapeutische Sprechstunde ja: für Akutbehandlung (PTV 11) ja: für Probatorik (PTV 11) | 4 Wochen |
Weitere Informationen zum Terminservice der KV Berlin finden Sie hier.
Warum zahlt die KV kein Ausfallhonorar, wenn über die Terminservicestelle gebuchte Patient:innen nicht erscheinen?
Kann die Terminservicestelle in eine definierte Auftragsleistung vermitteln?
Wie werden Patient:innen richtig in die Psychotherapie überwiesen?
Für ein Psychotherapeutisches Erstgespräch, für das im Rahmen des Terminservice (TSS) der KV Berlin ein Termin vermittelt wird, muss keine Überweisung ausgestellt werden und es wird insbesondere kein Vermittlungscode benötigt.
In der Psychotherapeutischen Sprechstunde entscheidet dann allein die/der einschätzende Therapeut:in über die Dringlichkeit der weiteren psychotherapeutischen Behandlung und vermerkt die Empfehlung auf dem Formular PTV11, hier wird dann gegebenenfalls codiert.
Diese Empfehlung ist die Grundlage für die Vermittlung in die weiterführende psychotherapeutische Behandlung im Rahmen einer Akutbehandlung oder von Probatorischen Sitzungen, welche von der TSS nur im Anschluss an eine Psychotherapeutische Sprechstunde vermittelt werden können.
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