Schliessen
InstagramYoutube

Terminmeldung

Wie melden Praxen Termine an die Terminservicestelle?

Am einfachsten nutzen Praxen hierfür den eTerminservice. Diesen erreichen Sie im Sicheren Netz der KVen (SNK) über das Online-Portal der KV Berlin unter "Anwendungen der KBV" > „eTerminservice“.

Eine Anleitung zur Nutzung des eTerminservice finden Sie hier.

Wenn Sie selbst keinen Zugang zum eTerminservice haben, können Sie der Terminservicestelle Ihre Termine auch per Meldebogen melden. Die TSS stellt dann für Sie die Termine im eTS ein. Die Meldebögen finden sie hier.

War dieser Artikel hilfreich?

Gilt die Meldepflicht für Termine an die Terminservicestelle (TSS) pro Praxis oder pro Person (beispielsweise für Jobsharer)?

Es gilt die Meldepflicht pro Person und Versorgungsauftrag. Jobsharer-Praxen teilen sich einen Versorgungsauftrag, daher kann in diesem Fall auch nur eine Person die geforderten Termine melden. Welche Fachgruppen wie viele Termine melden müssen, ist hier  gelistet.

Weitere Informationen zum Terminservice der KV Berlin finden Sie hier.

War dieser Artikel hilfreich?

Wer muss Termine an die Terminservicestelle melden?

Mit dem Inkrafttreten des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) sind Vertragsärzt:innen sowie Vertragspsychotherapeut:innen verpflichtet, Termine für die Terminservicestelle (TSS) zur Verfügung zu stellen (§ 75 Abs. 1b Satz 20 SGB V).

Die KV Berlin ermittelt in jedem Quartal, wie hoch der Bedarf pro Fachgruppe ist. Die jeweils aktuelle Liste, wie viele Termine pro Versorgungsauftrag zu melden sind, ist hier einzusehen. Bei den aufgeführten Fachgruppen übersteigt die Nachfrage das derzeitige Angebot.

Fachgruppen, die im Moment nicht gelistet sind, sind gebeten, weiterhin Termine im praktizierten Umfang zu melden. Sonst besteht die Gefahr, dass auch in anderen Fachgruppen die Meldepflicht von der KV durchgesetzt werden muss.

Weitere Informationen zum Terminservice der KV Berlin finden Sie hier.

War dieser Artikel hilfreich?

Wie lange müssen die gemeldeten Termine für die Terminservicestelle (TSS) freigehalten werden?

Dies kann je Termin(-serie) individuell festgelegt werden. Standardwert ist zwei Tage. Wenn der „Minimale Buchungsabstand" nicht individuell angepasst wird, bedeutet das: Angebotene Termine, die zwei Tage vor dem Termindatum noch nicht von der Terminservicestelle gebucht wurden, können von der Praxis anderweitig vergeben werden.

Weitere Informationen zum Terminservice der KV Berlin finden Sie hier.

War dieser Artikel hilfreich?

Terminvermittlung

Was ist der Unterschied zwischen „dringend“ und „akut“ im Rahmen des eTerminservice (eTS)?

„Akut“ bedeutet, dass der Beginn der Behandlung sofort, spätestens am Folgetag der Feststellung erfolgen muss. Hierbei hat sich nach Anruf bei der 116117 und anschließender medizinischer Ersteinschätzung durch SmED (Standardisierte medizinische Ersteinschätzung in Deutschland) eine besondere Dringlichkeit mit einer ärztlichen Versorgung spätestens am Folgetag ergeben. 

„Dringlich“ bedeutet, dass von behandelnden Ärzt:innen eine dringende Behandlungsbedürftigkeit festgestellt wurde. Die Terminvermittlung kann als Hausarztvermittlungsfall (HA-Vermittlungsfall) oder mit einer üblichen Überweisung plus Vermittlungscode, der die Dringlichkeit bestätigt, erfolgen (TSS-Terminfälle). Der HA-Vermittlungsfall kann nur von Hausärzt:innen ausgelöst werden, TSS-Terminfälle auch von anderen Fachgruppen. Bei einer Überweisung mit einem Vermittlungscode hat die Terminservicestelle der KV (TSS) innerhalb einer Woche (Wochenfrist) einen Termin zu vermitteln, der nach Ablauf der Wochenfrist innerhalb von 4 Wochen (also 35 Tagen) liegt.

War dieser Artikel hilfreich?

Welche Zeiträume gelten für die Vermittlung von Patient:innen durch die Terminservicestelle?

Die Terminservicestelle soll Patient:innen grundsätzlich innerhalb einer Woche zu Hausärzt:innen, Fachärzt:innen sowie Psychotherapeut:innen vermitteln.

Vermittlung zu Überweisung/CodeZeitraum
Hausärzt:innen 
Kinder- und Jugendärzt:innen
(inkl. U-Untersuchungen) 
nein5 Wochen
Fachärzt:innen ja
(Ausnahme: Augenärzt:innen 
sowie Gynäkolog:innen) 
5 Wochen
Psychotherapeut:innennein: für Psychotherapeutische Sprechstunde
ja: für Akutbehandlung (PTV 11)
ja: für Probatorik (PTV 11)

5 Wochen
2 Wochen
5 Wochen

Weitere Informationen zum Terminservice der KV Berlin finden Sie hier.

War dieser Artikel hilfreich?

Warum zahlt die KV kein Ausfallhonorar, wenn über die Terminservicestelle gebuchte Patient:innen nicht erscheinen?

Mit der Vermittlung eines Termins kommt noch kein Behandlungsvertrag zustande. Ein Ausfallhonorar wurde zwar politisch gefordert, konnte bisher jedoch nicht durchgesetzt werden.

War dieser Artikel hilfreich?

Kann die Terminservicestelle in eine definierte Auftragsleistung vermitteln?

Nein. Aufgabe der Terminservicestelle (TSS) ist die Vermittlung von Psychotherapie- sowie Haus-/Facharztterminen. Eine direkte Vermittlung in eine konkrete Auftragsleistung ist nicht möglich. Die TSS wird den Patient:innen anderweitige Hilfestellungen zur Verfügung stellen.

War dieser Artikel hilfreich?

Wie werden Patient:innen richtig in die Psychotherapie überwiesen?

Für ein Psychotherapeutisches Erstgespräch, für das im Rahmen des Terminservice (TSS) der KV Berlin ein Termin vermittelt wird, muss keine Überweisung ausgestellt werden und es wird insbesondere kein Vermittlungscode benötigt.

In der Psychotherapeutischen Sprechstunde entscheidet dann allein die/der einschätzende Therapeut:in über die Dringlichkeit der weiteren psychotherapeutischen Behandlung und vermerkt die Empfehlung auf dem Formular PTV11, hier wird dann gegebenenfalls codiert.

Diese Empfehlung ist die Grundlage für die Vermittlung in die weiterführende psychotherapeutische Behandlung im Rahmen einer Akutbehandlung oder von Probatorischen Sitzungen, welche von der TSS nur im Anschluss an eine Psychotherapeutische Sprechstunde vermittelt werden können.

Weitere Informationen zum Terminservice der KV Berlin finden Sie hier.

War dieser Artikel hilfreich?