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Behandlung von Patient:innen

Darf ich nach telefonischem Patientenkontakt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ausstellen?

Ja, bei Absonderungspflicht des Patienten.

Die Porto-Pauschale 40128 für den Versand einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an den Patienten ist im Falle einer öffentlich-rechtlichen Pflicht zur Absonderung oder bei Bestehen einer öffentlich-rechtlichen Empfehlung zur Absonderung (Bsp. COVID-19 oder Affenpocken) auch nach einem telefonischen Kontakt abrechnen. Der EBM wird dazu rückwirkend ab 01.04.2023 angepasst.

Siehe hierzu: § 4 Abs. 6 Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie
und KBV-Infoseite

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Gibt es eine EBM-Ziffer, um einen Hygienezuschlag während der Corona-Pandemie abzurechnen?

Seit dem 1. Januar 2022 wird von der KV Berlin bei einem direktem Patientenkontakt ein Hygienezuschlag hinzugesetzt, welcher die gestiegenen allgemeinen Hygienekosten berücksichtigen soll. Dieser Zuschlag wird zu jeder Grund-, Versicherten- und Konsiliarpauschale gezahlt, sofern die Behandlung des Patienten/der Patientin in dem Quartal nicht ausschließlich im Rahmen der Videosprechstunde erfolgt ist.

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