Für Praxen > Häufige Fragen und Antworten (FAQ)
Behandlung von Patient:innen
Darf ich nach telefonischem Patientenkontakt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ausstellen?
Ja, bei Absonderungspflicht des Patienten.
Die Porto-Pauschale 40128 für den Versand einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an den Patienten ist im Falle einer öffentlich-rechtlichen Pflicht zur Absonderung oder bei Bestehen einer öffentlich-rechtlichen Empfehlung zur Absonderung (Bsp. COVID-19 oder Affenpocken) auch nach einem telefonischen Kontakt abrechnen. Der EBM wird dazu rückwirkend ab 01.04.2023 angepasst.
Siehe hierzu: § 4 Abs. 6 Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie
und KBV-Infoseite
Darf ich als Hausärzt:in symptomatische Corona-Infizierte in die Corona-Schwerpunktpraxen schicken?
Nein, die Behandlung von Infektpatient:innen gehört zu den ureigensten Aufgaben einer jeden hausärztlichen Versorgung. Zudem wäre ein solches Verhalten unkollegial den übrigen Praxen gegenüber.
Zu empfehlen wäre, dass Sie 2-3x/Woche eine Infektsprechstunde für eben diese Patient:innen einrichten.
Kann ich die Leistungen zur Antikörperbestimmung im Serum auf COVID-19 bei asymptomatischen Patient:innen zu Kassenlasten durchführen?
Darf ich Patient:innen behandeln, die sich in Quarantäne befinden?
Ja, dies ist möglich. Gemäß § 30 Absatz 4 Infektionsschutzgesetz (IfSG) haben die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt und die zur Pflege bestimmten Personen freien Zutritt zu abgesonderten, d.h. unter Quarantäne stehenden Personen. Hierbei ist die Einhaltung aller Hygienemaßnahmen strikt zu beachten.
Weiterführende Informationen finden Sie beim RKI.
Gibt es eine EBM-Ziffer, um einen Hygienezuschlag während der Corona-Pandemie abzurechnen?
Seit dem 1. Januar 2022 wird von der KV Berlin bei einem direktem Patientenkontakt ein Hygienezuschlag hinzugesetzt, welcher die gestiegenen allgemeinen Hygienekosten berücksichtigen soll. Dieser Zuschlag wird zu jeder Grund-, Versicherten- und Konsiliarpauschale gezahlt, sofern die Behandlung des Patienten/der Patientin in dem Quartal nicht ausschließlich im Rahmen der Videosprechstunde erfolgt ist.