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RLV/QZV

Wie werden die in 2022 behandelten Akutpatienten im RLV-Budget 2023 berücksichtigt?

Nein, TSVG-Akutpatienten werden nicht in der Budgetberechnung berücksichtigt.

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Wie ist die Fallzahlzuwachsbegrenzung in den schlechter versorgten KV-Bezirken geregelt?

Die Fallzahlzuwachsbegrenzung gilt generell für alle Praxen in allen Bezirken. Der Vorstand kann aber für Arztgruppen, die einen Versorgungsgrad von unter 110 Prozent haben, die Fallzahlzuwachsbegrenzung aufheben.

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Bleibt es dabei, dass man die Fallzahl pro Quartal jährlich lediglich um zwei Prozent zum Fachgruppendurchschnitt steigern kann͍?

Die Steigerung wird nicht auf zwei Prozent festgeschrieben, sondern wird anhand der Versichertenentwicklung in Berlin ermittelt. Die Werte lagen in den letzten Quartalen immer ca. bei einem Prozent.

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Wie wird der Kooperationszuschlag in Berufsausübungsgemeinschaften/MVZ berücksichtigt?

Zur angemessenen Berücksichtigung der kooperativen Behandlung von Patient:innen in dafür gebildeten Versorgungsformen wird das zu erwartende praxisbezogene RLV und QVZ je Versorgungsbereich durch einen prozentualen Zuschlag erhöht und dieser mit 80 % auf das RLV und QZV angerechnet. Die genaue Berechnung können Sie Ihrem RLV/QZV-Bescheid entnehmen.
 

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Bekomme ich ein QZV automatisch, wenn ich für die entsprechende Leistung eine Abrechnungsgenehmigung erhalten habe?

Ein QZV wird automatisch erst nach einem Jahr berücksichtigt, wenn wir anhand Ihrer Abrechnung erkennen können, dass Sie die entsprechenden Gebührenordnungspositionen (GOP) auch abgerechnet haben. 
Für eine sofortige Berücksichtigung ab Genehmigungsbescheid müssen Sie im Online-Portal einen Antrag stellen, unter dem Menüpunkt "Meldungen / Anträge an die KV"→ „Anträge RLV/QZV ab I-2023“. 

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Wie erfahre ich meinen RLV- Fachgruppendurchschnitt?

Die RLV- Fachgruppendurchschnitte sind sowohl in Ihrem RLV-Bescheid und als auch auf der KV-Website aufgeführt.

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Wie lange werden Neupatienten quotiert bei der RLV-Berechnung berücksichtigt?

Dies geschieht nur für das 1. bis 4. Quartal 2023, dann zählt wieder nur die RLV-relevante Fallzahl.

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Hat nach neuem Honorarverteilungsmaßstab (HVM) ab 2023 die Teilnahme an einem ASV-Vertrag eine Auswirkung auf die Bemessung des RLV?

Nein, ASV-Leistungen lösen keinen RLV-relevanten Fall aus.

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Wie werden Leistungen bezahlt, wenn unser RLV/QZV ausgeschöpft ist?

Über das RLV/QZV hinausgehende Leistungen werden mit einer Fachgruppenquote (Haus-/Fachärzt:innen getrennt) vergütet. Die entsprechende Quote wird Ihnen mit dem Honorarfestsetzungsbescheid (HFB) mitgeteilt.

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Wir hatten wegen Praxisrenovierung längere Schließzeiten. Wie kann das in unserer Budgetzuweisung berücksichtigt werden?

Sie können über das Online-Portal einen Antrag stellen, wenn durch einen außergewöhnlichen und/oder durch Arzt/Ärztin unverschuldeten Grund eine niedrige arztindividuelle Fallzahl im Aufsatzquartal abgerechnet wurde. Anträge zur Erhöhung Ihres RLV/QZV stellen Sie über das Online-Portal der KV Berlin unter dem Menüpunkt "Meldungen / Anträge an die KV"→ „Anträge RLV/QZV ab I-2023“. 

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Welches zurückliegende Quartal wird für die Neuzuweisung des RLV/QZV ab 2023 herangezogen?

Das jeweilige Vorjahresquartal ist relevant.

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Was bedeutet „quotierte Anrechnung der Neupatient:innen“ für meine Budgetzuweisung? Werden alle Neupatient:innen des Vorjahresquartals für das aktuelle Quartal angerechnet?

Nein, Neupatient:innen werden nur nach Auszahlungsquote der Fachgruppe berücksichtigt. Diese finden Sie z. B. für das 1. Quartal 2023 im Honorarbericht für das 1. Quartal 2019.

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Änderung Praxisbudget (PEV)

Gibt es eine Frist, um einen Antrag auf Anpassung meines Praxisbudgets (RLV/PEV) zu stellen?

Sie können Anträge auf Neufestsetzung des Praxisbudgets (RLV/PEV) bis spätestens einen Monat nach Bekanntgabe des Honorarbescheides für das jeweilige Quartal stellen.

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Ich habe einen Antrag auf Anpassung meines Praxisbudgets gestellt. Wie erfahre ich den Bearbeitungsstand?

Die Anträge werden zeitnah bearbeitet. Die Entscheidung wird Ihnen unaufgefordert per Post zugehen.

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Wo kann ich meinen gestellten Antrag auf Anpassung des Praxisbudgets oder die Eingangsbestätigungen im Online-Portal einsehen?

Im Online-Portal erreichen Sie über den Menüpunkt "Meldungen / Anträge an die KV"→ „Anträge BEV/ZEV bis IV-2022 bzw. Anträge RLV/QZV ab I-2023“ eine Übersichtseite. Dort finden Sie Ihre gestellten Anträge auf Anpassung des Praxis-Euro-Volumens/Regelleistungsvolumens und die Eingangsbestätigungen chronologisch aufgelistet. Sobald Sie Ihren digitalen Antrag abgeschickt haben, sehen Sie dort eine Eingangsbestätigung im PDF-Format. Die Eingangsbestätigung können Sie mit dem Info-Icon in der Antragsübersicht abrufen, abspeichern und ausdrucken. 

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Ich habe einen Antrag auf Anpassung des Praxisbudgets nach dem 1. Mai 2022 in Papierform über das Antragsformular gestellt. Ist der Antrag gültig?

Das Antragsformular zur Anpassung des Praxisbudgets (RLV/PEV) ist seit dem 1. Mai 2022 nicht mehr gültig und wurde von der Website der KV Berlin entfernt. Sollten Sie seit dem 1. Mai 2022 einen Antrag unter Verwendung des ungültigen Antragsformulars stellen bzw. gestellt haben, kann der Antrag nicht mehr berücksichtigt werden. Bitte stellen Sie den Antrag über das Online-Portal erneut.

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Ich möchte einen Antrag auf Anpassung des Praxisbudgets (RLV/PEV) stellen, jedoch ist mein Antragsgrund nicht im Online-Portal aufgeführt. Was ist zu tun?

Bitte richten Sie in diesem Fall Ihren Antrag nebst der Begründung und ggf. Nachweisen formlos in Schriftform an : 

Per Brief:
Kassenärztliche Vereinigung Berlin
Abrechnung 2 / Praxisbudget und Mengensteuerung
Masurenallee 6a
14057 Berlin

Per Telefax:
zentral                                      oder                           Abrechnung 2
030 / 31 003 - 380                                                      030 / 31 003 - 374

per E-Mail*:
zentral                                                    
                                                

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Aus welchen Gründen heraus kann ich Anträge auf Anpassung des Praxisbudgets im Online-Portal stellen?

Vorerst ist es nur möglich Anträge auf Neufestsetzung des Praxis-Euro-Volumens (PEV) für das Jahr 2022 zu stellen. Anträge für das Jahr 2023 können erst mit dem Vorliegen des Honorarverteilungsmaßstabes 2023 und nach der Budgetzuweisung für das 1. Quartal 2023 gestellt werden. 

Sie können digitale Anträge stellen:

  • wenn Sie eine Erhöhung des Praxisbudgets (Basis-Euro-Volumen, Zusatz-Euro-Volumen) benötigen, weil Sie eine erhöhte Anzahl Versicherter im Antragsquartal versorgt oder in Ihrem Basisquartal (4/2021) ein zu niedriges RLV/QZV zugewiesen wurde;
  • wenn Sie eine neue Genehmigung für ein neues Zusatz-Euro-Volumen (ZEV) haben;
  • wenn in Ihrer Praxis eine besondere Spezialisierung bzw. eine Praxisbesonderheit vorliegt.

Fällt ihr Antragsgrund nicht hierunter, ist keine Antragsstellung über das Online-Portal möglich. Bitte stellen Sie den Antrag schriftlich (siehe FAQ 1428).

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Wer kann Anträge auf Anpassung des Praxisbudgets stellen?

Anträge auf Neufestsetzung Ihres Praxisbudgets (RLV/PEV) können 

  • niedergelassene und ermächtigte Ärzt:innen, 
  • bei angestellten Ärzt:innen der anstellende Arzt / die anstellende Ärztin,
  • bei MVZ, Einrichtungen nach § 400 Abs. 2 SGB V und anderen ärztlich geleiteten Einrichtungen die ärztlichen Leiter:innen bzw. der Vertretungsberechtigte 

stellen. Daher ist die Antragstellung im Online-Portal nur im Chef-Modus möglich. Um im Online-Portal in den Chef-Modus zu gelangen, melden Sie sich bitte über den Menüpunkt "Profil/Chef-Modus" mit Ihrer Chef-PIN (siehe FAQ 1424) an. 

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Wo kann ich bei der KV Berlin einen Antrag auf Anpassung des Praxisbudgets (PEV/RLV) stellen?

Anträge zur Erhöhung Ihres Praxisbudgets bzw. zur Anpassung Ihres Praxis-EURO-Volumens (PEV)/Regelleistungsvolumens (RLV) stellen Sie über das Online-Portal der KV Berlin unter dem Menüpunkt "Meldungen / Anträge an die KV"→ „Anträge BEV/ZEV bis IV-2022 bzw. Anträge RLV/QZV ab I-2023“. Das Online-Portal erreichen Sie mit normalen Internetanschluss, indem Sie sich auf der Website der KV Berlin in den Mitgliederbereich einloggen. Anschließend wechseln Sie im Online-Portal mit der Eingabe Ihrer Chef-Pin (siehe FAQ 1424) in den Chef-Modus.

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Budgetzuweisung

Darf ich immer auf den Fachgruppendurchschnitt wachsen oder nur 3 Jahre lang?

Ein Wachstum auf den Fachgruppendurchschnitt ist generell immer möglich. Für Altpraxen erfolgt die Berücksichtigung allerdings erst ein Jahr später. Bei den nach den Regelungen des Honorarverteilungsmaßstabs (HVM) als Jungpraxen geltenden Praxen wird die Erhöhung der Fallzahl noch im gleichen Quartal im Honorarfestsetzungsbescheid (HFB) berücksichtigt.

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Wenn ich einen Antrag nach der Härtefallregelung stelle, welches Vergleichsquartal wird dafür berücksichtigt?

Es wird das entsprechende Vergleichsquartal vor Einführung des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) berücksichtigt.

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Ich bin neu zugelassen. Wann erhalte ich meine Praxisbudget-Zuweisung (RLV)?

Ihre Praxisbudget-Zuweisung erhalten Sie im Laufe des ersten Quartals Ihrer Tätigkeit.

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Können Sie meine RLV-Zuweisung noch einmal auf Richtigkeit überprüfen?

Nein. Die KV Berlin weist Ihnen das RLV nach Maßgabe des Honorarverteilungsmaßstabes (HVM), basierend auf den Vorgaben des (Erweiterten) Bewertungsausschusses zu.
Den aktuellen HVM finden Sie hier.

Sollten Sie die korrekte Zuweisung anzweifeln, müssen Sie die im Rechtsbehelf (auf der letzten Seite des Bescheides) genannten Rechtsmittel einlegen.

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Sind die Fallzahlen für das Praxisbudget (RLV/PEV) wirtschaftlich relevant?

Ja, bei der Bildung Ihres Regelleistungsvolumens werden die RLV-relevanten Fallzahlen des Vorjahresquartals berücksichtigt. Dies gilt nicht im Jahr 2022 für das PEV.

Generell jedoch muss die KV Berlin prüfen, ob der Versorgungsauftrag erbracht wurde. Das kann anhand des Leistungsbedarfes und der erbrachten Fallzahl erfolgen. Über die Fallzahlen wird außerdem ermittelt, in wieweit sich der Kooperationsgrad zum Vorjahresquartal geändert hat.

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Warum habe ich meinen Bescheid über das Praxisbudget (RLV) noch nicht erhalten?

Wenn es Veränderungen in Ihrer Praxis gab, hat das ggf. eine Neuberechnung des Praxisbudgets zur Folge. Dadurch erfolgt die Zusendung des Bescheides in dem jeweils aktuellem Quartal zu einem späteren Zeitpunkt, wird aber auf keinen Fall vergessen. Bitte sehen Sie von entsprechenden Anfragen ab.

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Wann erhalte ich meine Praxisbudget-Zuweisung (RLV)?

Das Budget erhalten Sie vor Quartalsbeginn zugewiesen.

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Ist es möglich einen Antrag auf Erhöhung des Praxis-Euro-Volumen/Regelleistungsvolumen (PEV/RLV) für mehrere Ärzt:innen zusammen zu stellen?

Nein. Je Arzt/Ärztin muss ein separater Antrag gestellt werden. Sie können aber je Arzt/Ärztin mehrere Quartale oder für die Antragskategorie „Zuweisung ZEV/QZV“ mehrere ZEV/QZV gleichzeitig auswählen.

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Übergangs-HVM 2022

Wird es nach dem Übergangs-HVM im Jahr 2023 weiterhin eine Budgetierung geben?

Eine Budgetierung im Jahr 2023 muss fortgeführt werden, da ohne eine Änderung durch den Gesetzgeber die Krankenkassen auch zukünftig nur eine begrenzte Gesamtvergütung für die Ärzt:innen zur Verfügung stellen werden.

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RLV/QZV 2021

Warum ist in meiner Zuweisung ein ZEV 200 aufgeführt?

Bei dem ZEV 200 handelt es sich um den Zuschlag für Neupraxen. Im Sinne des TSVG können Neupraxen für acht Quartale keine TSVG-Neupatient:innen abrechnen. Um den Neupraxen im Rahmen der Sicherstellung Ihrer Praxistätigkeit mehr Planungssicherheit zu gewährleisten, wird der RLV-Fallwert um zwei Euro für die Ärzt:innen erhöht, die aufgrund ihrer Fachzugehörigkeit TSVG-Neupatienten abrechnen könnten. Der Fallwertzuschlag für Neupraxen wird in Ihrer Zuweisung über das ZEV 200 ausgewiesen. Diese Regelung entfällt ab dem 01.01.2023.

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Verwaltungskosten

Wie hoch ist die Verwaltungskostenumlage der KV Berlin?

Eine aktuelle Übersicht der Verwaltungskostenumlage finden Sie hier.

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