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COVID-19: Orale antivirale Medikamente

Die Infoseite fasst Hinweise zur Anwendung und Verordnung von oral anwendbaren antiviralen Medikamenten zur Behandlung von COVID-19-Patient:innen zusammen.

Aktuelle Hinweise:
Paxlovid länger haltbar
Paxlovid®-Filmtabletten können sechs Monate über das aufgedruckte Datum hinaus angewendet werden. Betroffen sind Packungen auf denen ein Verfallsdatum bis einschließlich Mai 2023 aufgedruckt ist. Weitere Informationen und eine Übersicht der betroffenen Verfallsdaten gibt die KBV-PraxisNachricht.

Lagevrio® darf nicht mehr verordnet und verabreicht werden (Praxis-News 28.02.2023)

Allgemeine Hinweise zur Verordnung:

  • Die Medikamente sollen zur Behandlung von symptomatischen, nicht hospitalisierten Patienten mit COVID-19 ohne zusätzlichen Sauerstoffbedarf und erhöhtem Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf eingesetzt werden.
  • Patient:innenindividuelle Verordnungen erfolgen auf Muster 16 Formular zu Lasten BAS IK 103609999 möglich.
  • Paxlovid®: Seit dem 18. August 2022 können niedergelassene hausärztliche Allgemeinmediziner.innen und Internist:innen bis zu fünf Therapieeinheiten bzw. Packungen je Praxis beschaffen und bevorraten (siehe Praxis-News 23.08.2022).

Arzneimittel, Wirkstoff und Zulassungsstatus

Aktuelle Verfügbarkeit zur ambul. Versorgung

ProphylaxeTherapieErgänzende Hinweise

Lagevrio®

Molnupiravir

nicht zugelassen

Produktinfo

Nein Praxis-News 28.02.2023

NeinNein Praxis-News 28.02.2023
  • Therapiebeginn innerhalb von 5 Tagen nach Symptombeginn
  • Laut RKI ist im indirekten Vergleich zu anderen Wirkstoffen die Wirksamkeit geringer. Empfehlung: Auf Lagevrio® zurückgreifen, Paxlovid® nicht in Frage kommt. Weitere Informationen beim RKI
  • Bundesregierung übernimmt die Produkthaftung
  • weitere Information auch zur Bestellung, Abrechnung usw. finden Sie hier

Paxlovid®

Nirmatrelvir/ Ritonavir               zugelassen

Produktinfo

Ja

seit 25.02.2022

NeinJa
  • frühzeitige Anwendung innerhalb von 5 Tagen nach Symptombeginn 
  • 5-tätige Behandlungsdauer auch im Falle einer Hospitalisierung des Patient/-in einhalten 
  • aufgrund vielfacher Wechselwirkungen mit anderen Wirkstoffen/Kontraindikationen sorgfältiger Interaktionscheck vor Verordnung zwingend erforderlich
  • Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) verweist auf Artikel im New England Journal of Medicine:
    • Patient:innen ≥65 Jahren => signifikant geringere Hospitalisierungs-und Todesrate, 
    • bei Jüngeren kein Beweis für einen Nutzen, 
    • weitere Informationen zur Studie 
  • Weitere Informationen und zum Vorgehen bei der Covid-19-Medikation der Fachgruppe COVRIIN des RKI entnehmen
  • weitere Informationen zur Bestellung, Abrechnung usw. finden Sie hier
  • detaillierte Informationen zu Kontraindikationen/WW finden Sie hier