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05.09.2025

Authentifizeriungszuschlag bis Ende 2026 verlängert

Videosprechstunde

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


Die GOP 01444 im Abschnitt 1.4 EBM kann vorerst weiterhin bis zum 31. Dezember 2026 abgerechnet werden. Ursprünglich war die GOP bis Ende 2025 befristet. 

Der Authentifizierungszuschlag für die Videosprechstunde kann weiterhin – vorerst bis zum 31. Dezember 2026 – abgerechnet werden. Der Bewertungsausschuss (BA) hat beschlossen, die bis Ende 2025 befristete Gebührenordnungsposition (GOP) 01444 im Abschnitt 1.4 EBM weiterzuführen (siehe Beschlussfassung). Bis zum 30. September 2026 prüft der BA außerdem, ob eine weitere Verlängerung der Frist notwendig ist. 

Zum Hintergrund
Die GOP 01444 berücksichtigt als Zuschlag den zusätzlichen Aufwand der Praxis, um einen unbekannten Patienten in der Videosprechstunde zu authentifizieren. Sie wurde vor sechs Jahren in den EBM aufgenommen und seitdem bereits mehrfach verlängert. Sie wird nicht mehr notwendig, wenn Versicherten und Praxen flächendeckend eine technische Lösung zur Authentifizierung für die Videosprechstunde zur Verfügung steht.

Bitte beachten Sie, dass der Beschluss noch unter dem Vorbehalt der möglichen Beanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium steht.