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27.12.2023

Mpox-Impfung nur noch per GOÄ und Privatrezept

Mpox-Virus

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


Weitere Informationen

Mpox-Virus (Vertragsseite)

Der Kooperationsvertrag zur Durchführung von Impfungen gegen das Mpox-Virus durch HIV-Schwerpunkteinrichtungen im Land Berlin mit dem Impfstoff Jynneos® wurde zum 13. Dezember aufgehoben. 

Der Kooperationsvertrag zur Durchführung von Impfungen gegen das Affenpockenvirus (Monkeypox virus) durch HIV-Schwerpunkteinrichtungen im Land Berlin zwischen der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung und der KV Berlin mit dem Impfstoff Jynneos® wurde mit Ablauf des 13. Dezember 2023 beendet. Die mit dem Vertrag verfolgte Übergangsregelung war aufzuheben, da nunmehr mit Imvanex® ein neuer in der EU zugelassener Mpox-Impfstoff zu Lasten der GKV vorliegt und somit keine Notwendigkeit mehr für den Kooperationsvertrag mit der Senatsverwaltung bestand.

Seit 14. Dezember keine Abrechnung mehr über die KV Berlin möglich

Um für die Bestellung und Lieferung einen reibungslosen Übergang gewährleisten zu können, wurde die Lieferung an die HIV-Schwerpunktpraxen und die Vergütung des Impfstoffes Jynneos® mit entsprechender Monitoring-Meldung noch bis zum Ablauf des 13. Dezember 2023 von der Senatsverwaltung übernommen. Seit dem 14. Dezember 2023 ist der nach dem Kooperationsvertrag eingesetzte - nicht in der EU zugelassene - Impfstoff Jynneos® nicht mehr verkehrsfähig und fachgerecht zu entsorgen. Eine Abrechnung der Symbolnummern (SNRn) 98740A und 98740B ist ab dem 14. Dezember 2023 über die KV Berlin demnach nicht mehr möglich. 
Da für die Verimpfung des nun zugelassenen Impfstoffs Imvanex® bisher keine Einigung zur angemessenen Vergütung mit den Krankenkassen erzielt werden konnte, kann die Leistung derzeit nur mittels Privatrezept von Berliner Ärzt:innen erbracht und über GOÄ abgerechnet werden.

Die KV Berlin hat sich darüber hinaus dafür eingesetzt, dass zumindest der neue Impfstoff Imvanex wie bei anderen Impfungen der SI-RL mit dem Muster 16 über den Sprechstundenbedarf (SSB) zu Lasten der GKV verordnet werden kann. Die Krankenkassenverbände haben dies abgelehnt, weil die Impfung nicht in die regionalen Schutzimpfungsvereinbarungen aufgenommen worden ist. Demzufolge ist die Mpox-Impfung für alle Ärzt:innen nur über GOÄ mit den Patienten abrechenbar (Privatabrechnung) und der Impfstoff auf Privatrezept zu verordnen. Da die GKV-Versicherten jedoch einen Anspruch auf diese Impfung haben, können die Versicherten diese Rechnungen zur Impfleistung und zum Impfstoff bei Ihren Krankenkassen einreichen und erhalten die aufgewendeten Kosten erstattet.