Auf der KV-Website sind Informationen zu den Anforderungen und zur Beantragung der genehmigungspflichtigen Leistung zusammengestellt.
Auf der Website der KV Berlin wurde das neue QS-Gebiet Gestationsdiabetes veröffentlicht. Hierbei handelt es sich um den Vertrag zur besonderen Versorgung von Versicherten mit Gestationsdiabetes auf der Grundlage des § 140a SGB V (Gestationsdiabetes-Vereinbarung).
Alle gemäß § 95 SGB V an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzt:innen und Einrichtungen können die Leistung beantragen.
Die Leistung darf erst erbracht und abgerechnet werden, nachdem hierfür durch die Kassenärztliche Vereinigung Berlin eine Genehmigung erteilt wurde. Ausschlaggebend ist dabei das Datum der Bescheiderteilung. Rückwirkende Genehmigungen sind nicht möglich.
Die Teilnahmeerklärung für Ärzt:innen sowie die Übersicht über die fachlichen und formalen Anforderungen finden Sie auf der KV-Website.

