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16.01.2026

Gesamtvertrag zwischen KV Berlin und BIG direkt gesund aktualisiert

Vertragsärztliche Versorgung

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


Weitere Informationen

Gesamtverträge (Vertragsseite)
 

Der Gesamtvertrag vom 21.10.2008 wurde gemäß den geltenden Bestimmungen aktualisiert und trat in seiner aktualisierten Fassung am 01.01.2026 in Kraft.

Der Vertrag zwischen der KV Berlin und der BIG direkt gesund (handelnd als IKK Landesverband Berlin) regelt die vertragsärztliche Versorgung der im Bezirk der KV Berlin wohnhaften Mitglieder der Innungskrankenkassen – einschließlich der mitversicherten Familienangehörigen – durch alle im KV-Bezirk Berlin an der vertragsärztlichen Versorgung zugelassenen oder ermächtigten Ärzt:innen.

Bestandteile des Vertrages sind insbesondere der Inhalt des Bundesmantelvertrages-Ärzte (BMV-Ä) in seiner jeweils gültigen Fassung (§ 82 Abs. 1 Satz 2 SGB V), nähere Regelungen, die sich aus dem BMV-Ä ergeben bzw. abweichende Regelungen zum BMV-Ä sowie Verträge und Vereinbarungen als Anlagen zu diesem Vertrag.

In den nächsten Monaten ist geplant, auch die anderen Gesamtverträge (BKK, KNAPPSCHAFT, vdek, AOK Nordost) zu aktualisieren.

Der Vertrag ist auf der Website der KV Berlin hinterlegt.