Die Vereinbarung zwischen der KV Berlin und dem Land Berlin gilt ab 1. Januar 2026 und regelt das Vorgehen bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung.
Die Kassenärztliche Vereinigung Berlin hat mit dem Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie mit Wirkung zum 01. Januar 2026 eine Kooperationsvereinbarung zum Kinder- und Jugendschutz gemäß § 73c SGB V geschlossen.
Die Vereinbarung regelt das Vorgehen, insbesondere die Zusammenarbeit zwischen Vertragsärzt:innen/Vertragspsychotherapeut:innen und Jugendämtern, im Falle der Feststellung von Anhaltspunkten auf eine Kindeswohlgefährdung im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung.
Die Vereinbarung ist zudem Abrechnungsvoraussetzung für die EBM-Leistungen 01681, 01682 und 01450 (für die Videoteilnahme an der Fallkonferenz).
Die Kooperationsvereinbarung ist auf der Website der KV Berlin hinterlegt.

